Bebauung der Frerichwiese mit einem Netto Plus Markt

16.04.2021
Beschluss

Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,

die CDU-Fraktion bittet darum, o. g. Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aufzunehmen und zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West lehnt die Bebauung der Frerichwiese in Dortmund Dorstfeld mit einem Netto Discounter, sog. Netto Plus ab.

 

Begründung

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West hat das Vorhaben, auf der Frerichwiese einen Lebensmittel markt anzusiedeln, stets kritisch aber zustimmend begleitet. Hierbei hat sie aber deutlich gemacht, dass der Eingriff in das Ökosystem nur dann zugestimmt wird, wenn der zu errichtende Lebensmittelmarkt ein sog. Vollsortimenter ist. Über das, was ein Vollsortimenter ist, bestand zwischen der Bezirksvertretung und der Verwaltung immer Konsenz: Ein Vollsortimenter ist ein Lebensmittelmarkt, der ein großes Artikelangebot und Bedientheken für Fleisch, wurst, Käse, etc. beinhaltet vergleichbar den gekannten REWE und Edeka Märkten. Ausdrücklich ausgeschlossen hat die Mehrheit der Bezirksvertretung eine Bebauung der Fläche mit einem Discounter wie Lidl oder Netto.

Dies hat auch Niederschlag in der politischen Diskussion und in den Beschlüssen gefunden. Hierzu ein paar Beispiele:

  1. Der Netto Markt verstößt gegen den Durchführungsvertrag zwischen Stadt und Investor. In den Anlagen zur Drucksache 14040-10 findet sich der Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Dortmund mit dem Investor, der Einkaufsmarkt Dorstfeld GmbH. In diesem Vertrag verpflichtet sich der Investor, einen „Lebensmittel-Vollsortimenter“ zu errichten. Die Ratsvorlage 14404-19 war wesentlich eindeutiger. Dort hieß es: „Die Planung sieht vor, auf der bis-herigen Grünfläche einen großflächigen Lebensmittel-Vollsortimenter (Supermarkt) zu errichten. Als Betreiber des Supermarktes ist die Firma EDEKA vorgesehen.“  Der Rat hat also in 2019 einem Durchführungsvertrag zugestimmt, der hinter eigenen Beschlüssen zurückbleibt. Die Verwaltung hat hierzu am 03.03.2021 in Bezirksvertretung Innenstadt-West mitgeteilt,, „dass die Begriff Vollsortimenter zwar umgangssprachlich genutzt wird - aber rechtlich nicht zu definieren ist.“ Das heißt, dass die Stadt Dortmund einen Vertrag mit dem Investor abgeschlossen hat, ohne das Objekt der Vertrages rechtsicher zu definieren. Das war entweder eine grobe Fehlhandlung, oder geschah bewusst, um dem Investor und der Stadt für die Zukunft Handlungsoptionen offenzuhalten. Genau diese Lücke wurde vom Investor nun genutzt, um zu sagen, dass er berechtigt ist, statt eines EDEKA-Supermarktes auch einen Netto-Discounter anzusiedeln. Dies verstößt gegen den klaren Willen der Bezirksvertretung.
  2. Die Stadt Dortmund hat einen Discounter für unzulässig erklärt. In den Anlagen zur Drucksache 14404-19 aus 2019 findet sich im Abschnitt „Abwägung der Stellungnahmen – frühzeitige Beteiligung“ ab Seite 212 eine Stellungnahme aus der Bürgerinformationsveranstaltung vom 07.12.2015. Die Stellungnahme eines Teilnehmers an dieser Veranstaltung lautete: "Handelt es sich bei dem geplanten Einzelhandelsbetrieb um einen Vollsortimenter oder einen Discounter?" Erwiderung / Abwägungsvorschlag der Stadt Dortmund: „Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan lässt nur einen Lebensmittel-Vollsortimenter zu. Ein Discounter ist dementsprechend unzulässig.“ Ein Netto-Markt ist eindeutig ein Discounter. Die Nutzung durch einen Discounter ist durch den im Ratsbeschluss vom 04.07.2019 zum Ausdruck kommende politischen Willen nicht gedeckt.
  3. Bäume Nr. 20, und 21 oder 22 oder 23 hätten im Februar 2021 nicht gefällt werden dürfen. In den Anlagen zur Drucksache 14404-19 findet sich im Abschnitt „Beteiligung aus § 4 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme der BR Arnsberg (Höhere Landschaftsbehörde). In dieser Stellungnahme heißt es: "bestehen gegen die Planung eines Einkaufscenters inmitten einer der letzten Freiflächen im Stadtteil Dorstfeld erhebliche Vorbehalte"…. "Die Realisierung der Planung führt zu Veränderungen des Naturhaushaltes und insbesondere des Landschafts- und Stadtbildes. DIese werden im Wesentlichen erheblich beeinträchtigt durch die Inanspruchnahme von ökologisch hochwertigem altem Baumbestand…" Erwiderung / Abwägungsvorschlag der Stadt Dortmund: "Zudem werden Vermeidungs- (z.B. Erhalt von schutzwürdigen Bäumen) … Maßnahmen … aufgeführt. Hierdurch wird eine Reduzierung der Ein-griffsschwere erzielt. So wurde die Vorhabenplanung dergestalt qualifiziert, dass der wesentliche Teil des heutigen Baumbestandes erhalten werden kann." In den Anlagen zur Drucksache 14404-19 findet sich im Kapitel „Vereinfachte Eingriffs-Ausgleich-Bilanz zum Bebauungsplan InW216“ Karten, in welche der per 20 Juli 2007 vorhandene Baumbestand und der laut Bebauungsplan IN216 vorhabenbezogen geplante Baumbestand eingezeichnet sind. Aus den Karten ist zu entnehmen, welche Bäume entfallen sollten, welche Bäume gefährdet sind und welche Bäume erhalten werden sollten. Die Bäume sind numeriert und somit klar verortbar. In 2015 wurden viele der Bäume, die entfallen sollten, gefällt. Stehen blieben:
  • Nr. 19, eine Platane, die als gefährdet eingestuft war,
  • Nr. 20, ein Spitzahorn, der erhalten bleiben sollte
  • 2 der Birken Nr. 21, 22 oder 23. Birken, die erhalten bleiben sollten.

Im Februar 2021 wurden auch diese 4 Bäume gefällt.
Die Fällung dieser Bäume, insbesondere der Nr. 20 und 21, 22 oder 23 ist durch den Ratsbeschluss vom 04.07.2019 nicht gedeckt. Die oben zitierte Zusage, des „Erhaltes schutzwürdiger Bäume“ wurde missachtet. Auch hier wurde der klare politische Wille ignoriert.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West, will und kann nicht bewerten, ob die Bebauung der Frerich Wiese mit einem Netto Markt jurustisch zulässig ist. Eine solche Bebauung verstößt aber gegen den in den vergangenen Jahren klar festgelegten Willen der Bezirksvertretung Innenstadt-West und wird von dieser nach erneuter Prüfung der Sachlage nicht mitgetragen.