Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die Stadt Gelsenkirchen berichtet über verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch
im Zusammenhang mit Armutszuwanderung aus EU-Mitgliedstaaten. Hierzu gehören insbesondere behördenübergreifende
Kontrollstrukturen, eine enge Zusammenarbeit zwischen Jobcenter, Ausländerbehörde, Wohnungsaufsicht, Zoll und Polizei
sowie die Überprüfung der tatsächlichen Erwerbstätigkeit von Leistungsbeziehern. Nach Angaben der Stadt Gelsenkirchen
konnten auf dieser Grundlage in einer Vielzahl von Fällen die Voraussetzungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit verneint
bzw. entzogen werden.
Aus dem Dortmunder Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2024 geht hervor, dass Ende 2023 insgesamt
12.040 EU2-Bürgerinnen und Bürger offiziell in Dortmund gemeldet, darunter 5.205 mit bulgarischer und 6.835 mit
rumänischer Staatsangehörigkeit. Auch wird genannt, dass von 11.797 EU2-Bürgerinnen und Bürger unter 65 Jahren in
Dortmund im November 2023 insgesamt 4.958 Leistungen nach dem SGB II bezogen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie bewertet die Verwaltung die in Gelsenkirchen praktizierte Vorgehensweise, wonach EU-Zuwanderer erst dann
als Arbeitnehmer im Sinne des Freizügigkeitsrechts anerkannt werden, wenn sie mindestens ein Drittel ihres
Lebensunterhalts aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten. Sieht die Verwaltung rechtliche oder tatsächliche
Möglichkeiten, eine vergleichbare Praxis auch in Dortmund anzuwenden?
- Wie viele EU2-Bürgerinnen und Bürger leben zum Zeitpunkt Mai 2026 in Dortmund? Wie viele von Ihnen beziehen
Leistungen nach dem SGB II?

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