Tagesordnungspunkt
Bauleitplanung; 64. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 269 – Seydlitzstraße –
hier: Beschluss zur 64. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 269 – Seydlitzstraße – sowie Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
die Vorlage zur „64. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 269 – Seydlitzstraße –“ (DS Nr.: 04556-16) sieht vor, den Bebauungsplan Hö 269 mit dem Ziel zu ändern, eine Wohnbebauung in Form von Geschosswohnungsbau zu realisieren. Für den angedachten Wohnungsneubau müsste die Gartenanlage des Vereins „An der Kluse“ weichen.
Anders als die Verwaltung es in der Vorlage darstellt, handelt es sich bei der Anlage jedoch im Sinne des Bundeskleingartengesetzes um eine Gartenanlage. Der Gartenverein „An der Kluse“ selbst strebt unter anderem eine Mitgliedschaft im Stadtverband der Gartenvereine an, um für Rechtssicherheit zu sorgen.
Neben dem ökologischen Wert dieser Fläche stellen die Gartenanlage und der Gartenverein „An der Kluse“ vor allem einen über Jahrzehnte gewachsenen und intakten Sozialraum dar, der erhalten und nicht aufgegeben werden darf.
Vor diesem Hintergrund stellen die Fraktionen von SPD und CDU im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:
- Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt die Vorlage ab, so dass eine Wohnbebauung auf der Fläche nicht realisiert wird. Die Gartenanlage soll auch weiterhin als Erholungsraum mit sozialem Charakter im Quartier erhalten bleiben.
- Die Verwaltung wird beauftragt das Bebauungsplanverfahren zeitnah mit dem Ziel fortzuführen, die zukünftige Dauergartenanlage in ihrem Bestand zu sichern und so für Rechtssicherheit zu sorgen. Ebenso soll die Verwaltung kurzfristig auch den Flächennutzungsplan dahingehend anpassen.
- Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen erwartet vom Gartenverein „An der Kluse“, als Betreiber der Gartenanlage, bis zum 31.12.2017 eine Mitgliedschaft im Stadtverband der Gartenvereine anzustreben sowie eine Übernahme der Satzung samt Rechten und Pflichten zu vollziehen. Dazu gehören unter anderem ein zügiger Rückbau von Bauten, die nicht dem Bundeskleingartengesetz entsprechen sowie eine freie Zugänglichkeit für alle Bürger.
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