Die Stadt Dortmund plant ein Bettelverbot in einem Umkreis von fünf Metern um Außengastronomien. Der Rat wird darüber am 9. Juli entscheiden. Die CDU-Fraktion begrüßt diese Vorlage – sie ist das Ergebnis einer Forderung, die wir bereits Februar 2025 eingebracht hatten.
Unser Fraktionsvorsitzender, Dr. Jendrik Suck, macht deutlich: „Damals stellten wir einen Antrag vor, Bettelverbotszonen nach dem Vorbild von Aachen und München einzuführen – nicht pauschal in der ganzen Stadt, sondern gezielt in stark frequentierten Bereichen wie dem Alten Markt und der innerstädtischen Fußgängerzone. Andere Fraktionen lehnten damals ab. Nun, anderthalb Jahre später, wird unsere Forderung von der Verwaltung aufgegriffen.“
Der Auslöser ist deutlich: Im Mai 2026 wandten sich die Gastronomen am Alten Markt mit einem Brandbrief an die Politik. Sie schilderten aggressive Bettelei, offenen Drogenkonsum und eine kontinuierlich sinkende Aufenthaltsqualität. Ihre Gäste weichen aus, ihre Mitarbeiter sind belastet. In unserem Antwortschreiben an die Gastronomen machten wir deutlich: Dieses Verbot haben wir bereits Anfang 2025 in den Diskurs eingebracht. Und wir setzen uns erneut für konkrete Maßnahmen ein – darunter die Einrichtung von Bettelverbotszonen. Oberbürgermeister Alexander Kalouti hat diese Forderung aufgegriffen und bringt nun die
Beschlussvorlage zur Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung ein. Sie sieht vor, Betteln künftig in einem eng definierten Bereich von fünf Metern, um Außengastronomien zu verbieten. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Die CDU-Fraktion begrüßt diese Regelung ausdrücklich.
Das geplante Bettelverbot ist rechtlich tragfähig und verhältnismäßig. Es beschränkt sich bewusst auf einen eng gefassten Bereich, in dem typischerweise besondere Konflikte entstehen – nämlich dort, wo Menschen längere Zeit in unmittelbarer Nähe zu Bettelnden sitzen und nicht einfach ausweichen können. Außerhalb dieses Fünf-Meter-Radius bleibt stilles Betteln weiterhin erlaubt. Genau dort, wo konkrete Beeinträchtigungen entstehen, ist eine Regelung richtig und notwendig. Entscheidend wird sein: Die Verordnung muss durchgesetzt werden. Der Kommunale Ordnungsdienst muss das Verbot konsequent kontrollieren. Eine Verordnung ohne Durchsetzung ist nur Papier.
Das Bettelverbot rund um Außengastronomien ist notwendig und richtig. Aber die City wird nur dann wieder zu dem, was sie sein sollte – einem pulsierenden Zentrum mit hoher
Aufenthaltsqualität – wenn wir diese Maßnahmen zusammen durchsetzen. Die CDU-Fraktion wird diese Vorlage daher im Rat unterstützen und hofft – unter dem Motto „Die Stadt zuerst“ – auf eine breite Mehrheit für die Vorlage im Rat.

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