Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) hat bezüglich der Vorlage zur Biodiversitätsstrategie für die Stadt Dortmund (Drucksache Nr. 34098-24) folgende Fragen/Anmerkungen, bei denen Sie darum bittet, diese zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) bzw. spätestens zur nächsten Ratssitzung insbesondere durch den Fachbereich Liegenschaften und die Wirtschaftsförderung zu beantworten.
Die Biodiversitätsstrategie für Dortmund wurde entwickelt, um die biologische Vielfalt in der Stadt zu schützen, zu fördern und langfristig zu erhalten. Sie basiert auf Leitbildern und Zielen, die eine ganzheitliche und koordinierte Herangehensweise an die Förderung der Biodiversität in verschiedenen Bereichen der Stadt ermöglichen. Die CDU-Fraktion unterstützt diesen Ansatz im Prinzip, ist aber besorgt, dass enge Auslegungen bzw. Intentionen der Vorlage wesentliche Entwicklungsnotwendigkeiten für eine gute Zukunft der Stadt ggf. behindern oder einschränken.
Der Rat der Stadt hat in seinen Beschlüssen zum Thema „Klimaneutralität 2035“ (Drucksache Nr.: 22397-21-E2) unter anderem den Grundsatz beschlossen, dass alle notwendigen Entscheidungen dem Nachhaltigkeitsdreiklang von Ökologie, Ökonomie und Sozialem unterliegen. Diese Prämisse sollte auch in die Erstellung einer Biodiversitätsstrategie einfließen. Die Vorlage zeigt an verschiedenen Stellen auf, dass es aufgrund der Schnittmengenthematik zum Beispiel beim Thema Flächen durchaus zu Zielkonflikten kommen kann.
Hierzu stellen sich für uns folgende Fragen:
- Wenn laut Vorlage eine ganzheitliche und koordinierte Herangehensweise die Basis für die Erstellung war, wurden auf städtischer Seite bei der Erstellung bereits wesentlich tangierte Bereiche wie der Fachbereich Liegenschaften und die Wirtschaftsförderung an der Erstellung beteiligt
- Sollte es bei der Erstellung keine Beteiligung z. B. des Fachbereichs Liegenschaften und der Wirtschaftsförderung gegeben haben, warum nicht?
- Gab es bezüglich der Erstellung Beteiligungsprozesse seitens der Stadt innerhalb und/oder auch außerhalb der Stadt? Wer waren ggf. die Zielgruppen bzw. Teilnehmer?
- Die Vorlage spricht davon, dass die „Dortmunder Strategie“ Leitplanken auch für flächenbezogene Planungen, Handlungen und Nutzungen darstellen. Darüber hinaus spricht die Vorlage davon, dass es bezüglich der Flächenbewirtschaftung zu reduziertem Flächenverbrauch kommen soll und Ressourcen vor Übernutzungen geschützt werden sollen. Vor dem Hintergrund der sowieso schon äußerst schwierigen Thematik z. B. bei der notwendigen Ausweisung von Wirtschaftsflächen oder der Flächennutzung durch Wohnungsbau erscheint hier eine erhebliche „Konkurrenz“ gesamtstädtischer Interessen, wenn es darum geht, die Stadt auch wirtschaftlich weiterzuentwickeln oder auch dringend notwendigen Wohnungsbau herzustellen. Inwiefern wurde bei der Erstellung der Strategie die Zielsetzung des Ausgleichs zwischen Ökologie, Ökonomie und Sozialem berücksichtigt?
- Sollte das Nachhaltigkeitsdreieck von Ökologie, Ökonomie und Sozialem nicht berücksichtigt worden sein, bitten wir um Auskunft, warum nicht?
- Gewerbe und Industrie werden in Textpassagen der Vorlage als „Gefahr“ bezeichnet. Ist es grundsätzliche Haltung der Stadtverwaltung, dass Gewerbe und Industrie als „Gefahr“ angesehen werden? In diesem Zusammenhang interessiert uns insbesondere die Meinung der Wirtschaftsförderung.
- Die Vorlage spricht davon, dass Bodenschutz als Schlüsselfaktor verstanden und integriert werden soll. Auch hier stellt sich die Frage, ob durch diesen Strategieteil die weitere Entwicklung im Wohnungsbau oder die wirtschaftliche Entwicklung bewusst eingeschränkt werden sollen. Wie ist hierzu die Meinung des Fachbereichs Liegenschaften und der Wirtschaftsförderung?
- Unter der Überschrift „Industrienatur“ wird ein Status verschiedener Industriebrachen beschrieben. Auch an dieser Stelle wird deutlich, dass hier eine denkbare Neu- bzw. Weiternutzung als Gewerbe- oder Industriefläche als Gefährdung angesehen wird. Wie ist die Haltung der Wirtschaftsförderung dazu und warum wird auch in dieser Textpassage das Dreieck aus Ökologie, Ökonomie und Sozialem nicht als Zielsetzung verfolgt?
- In der Vorlage wird auf Seite 80 Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) lediglich auf Umweltbildung verkürzt ausgeführt. Dies ist jedoch nur ein Teilaspekt von BNE. Warum werden hier die weiteren Ziele von BNE wie Ökonomie, Soziales, Kultur und Politik nicht ausgeführt? (Vgl. hierzu beispielsweise das BNE-Portal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung)
- Die Vorlage beinhaltet Hinweise auf ggf. notwendige personelle und finanzielle Bedarfe in verschiedenen Bereichen, die mit der Vorlage indirekt mit beauftragt würden. Gibt es hierzu bereits Erkenntnisse und wenn ja, von welchem Umfang geht man aus?
Wir bitten um eine zeitnahe und ausführliche Beantwortung dieser Fragen und eine transparente Darstellung der möglichen Auswirkungen der Biodiversitätsstrategie auf die städtische Entwicklung.
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