CDU-Antrag zur Wirtschaftsflächenstrategie: Räume für wirtschaftliche Entwicklung. Wohlstand und Arbeit sichern.

14.06.2025

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt den folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 3. Juli 2025 sowie in den vorberatenden Fachausschüssen:

  1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest,
    1. dass Dortmund die verfügbaren Wirtschaftsflächen ausgehen. Einer durchschnittlichen jährlichen Nachfrage von 13 ha standen zuletzt lediglich 33 ha verfügbarer Flächen gegenüber, die allerdings weitgehend bereits verkauft oder reserviert sind.
    2. dass der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung bereits in seiner Sitzung am 15.02.2018 (Drucksache Nr.: 08015-17) damit beauftragt hat, zu überprüfen, ob und wenn ja wo, zukünftige Flächenbedarfe für die Ansiedlung von größeren Gewerbe- und Industriebetrieben realisiert werden können.
    3. dass in Dortmund eine Wirtschaftsflächenstrategie zum Tragen kommen muss, die im Interesse von Wohlstand und Arbeitsplätzen in unserer Stadt der Wirtschaft Räume für Entwicklung und Wachstum aufzeigt und für gute Rahmenbedingungen am Standort Dortmund sorgt. Dabei sind die Grundsätze der Nachhaltigkeit zu wahren und ökonomische, ökologische und soziale Aspekte abzuwägen und in Einklang zu bringen.
    4. dass zu einer positiven Entwicklung der Wirtschaft und einer spürbaren Reduzierung der Arbeitslosigkeit von derzeit 12 % in Dortmund in Dortmund auch die Inanspruchnahme von Flächen für wirtschaftliche Entfaltung notwendig ist.
       
  2. Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat der Stadt Dortmund folgende Grundsätze:
    1. Zur Erschließung neuer Wirtschaftsflächen für die kurz- und mittelfristige Erweiterung von Betrieben am Standort Dortmund und für mögliche Neuansiedlungen in Dortmund ist vorrangig und stärker als bisher die Verdichtung von vorhandenen Gewerbegebieten zu prüfen und umzusetzen.
    2. Bevor es zu einer Nutzung von Flächen im Freiraum kommt, sind vorrangig Flächen in Anspruch zu nehmen, die bereits in der Vergangenheit als Gewerbe- und/oder Industrieflächen in Nutzung waren und sich heute als Gewerbe- und/oder Industriebrachen abbilden. Allerdings stehen viele ehemals gewerblich bzw. industriell genutzte Flächen heute nicht mehr für eine solche Nutzung zur Verfügung (z.B. Phoenixsee, Grüner Ring Westfalenhütte oder Karlsquartier), weil sie als Wohn-, Freizeit- oder Freiraumnutzung einer neuen Nutzung zugeführt worden sind.
    3. Angesichts knapper Flächenressourcen in Dortmund ist bei der Erschließung neuer Wirtschaftsflächen verstärkt auf interkommunale Zusammenarbeit zu setzen und die Entwicklung interkommunaler Wirtschaftsflächen entschlossen voranzutreiben.
    4. Freiraum ist möglichst zu schonen, aber eine perspektivische Erschließung neuer, zeitgemäßer Wirtschaftsflächen auch im Freiraum bleibt eine Option. Planerisch bereits gesicherte Entwicklungsflächen im Freiraum werden weiterhin betrachtet.
    5. Für die zukünftige wirtschaftliche Ausrichtung werden mit dem Rat der Stadt „Wirtschaftscluster“ festgelegt, die planungsrechtlich (z.B. in Bebauungsplänen) entsprechend abgesichert werden.
    6. Der Rat bekräftigt, dass keine neuen Gewerbeflächen für Logistik ausgewiesen werden.
    7. Die bestehenden Gewerbe- und Industriegebiete in der Stadt sind vor heranrückenden und sie beeinträchtigenden Nutzungen zu schützen.
       
  3. Auf der Grundlage der unter Ziffer 2 aufgeführten Grundsätze beschließt der Rat bezüglich einzelner Flächen folgende Priorisierung:
    1. Die Verwaltung wird beauftragt, sich bei der künftigen Entwicklung des ca. 52 Hektar großen Brachgeländes der ehemaligen Hoesch Spundwand und Profil GmbH zu einem neuen urbanen Quartier weiterhin dafür einsetzen, dass ein angemessener Teil des Areals auch für Gewerbeansiedlungen reserviert wird.
    2. Ein enormes Potenzial, durch die Reaktivierung von Brachflächen neue Gewerbe- und Industrieflächen zu schaffen, liegt in der ca. 49 ha großen Fläche der ehemaligen ‚Großkokerei Kaiserstuhl‘ auf dem Westfalenhüttenareal. Daher fordert der Rat der Stadt die Verwaltung auf, die Verhandlungen über den Kauf der Flächen zu forcieren, um diese Flächen für den Wirtschaftsstandort Dortmund zu entwickeln.
    3. Der Rat der Stadt erwartet deutlich mehr „Aktivitäten“ hinsichtlich der langjährig angedachten Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebiets „newPark“, an deren Projektgesellschaft die Stadt entscheidend wesentlich beteiligt ist. Die Realisierung des geplanten interkommunalen Gewerbegebiets "newPark" soll ein wesentlicher Baustein sein, attraktive Gewerbe - und Produktionsbetriebe in der Region anzusiedeln bzw. bietet Raum für Betriebe, die ansässig sind, jedoch Flächen suchen, um im regional engen Umkreis expandieren zu können.
    4. Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich dafür aus, die Schaffung von Planrecht für bereits identifizierte Potenzialflächen im Freiraum weiterzuverfolgen. Vorrangig gilt dies auch für Flächen, die bereits mit der Regionalplanungsbehörde abgesichert sind, was insbesondere für die Fläche "Groppenbruch" (32 ha) als "Regionaler Kooperations-standort" gilt. Ähnliches gilt für die Flächen „Osterschleppweg“ (59,9 ha) und „Buddenacker“ (17,7 ha).
    5. Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Flächenpotenziale der "Brechtener Niederung" sind für eine gewerblich-industrielle Nutzung ungeeignet und werden nicht weiterverfolgt. Stattdessen ist die Schaffung von Planrecht zur Erschließung einer neuen Wirtschaftsfläche (ca. 15 ha) östlich der B 236n und nördlich der A2 in Richtung Lünen zu prüfen.
       

CDU-Antrag für eine Wirtschaftsflächenstrategie als PDF-Dokument