CDU begrüßt Dachbegrünung, lehnt aber massive Eingriffe in Eigentumsrechte ab

11.05.2020

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen lag die Bauleitplanung zum Thema Dachbegrünung vor. Die CDU-Fraktion hat sich im Rahmen der Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt erneut für mehr Dachbegrünung ausgesprochen, lehnt aber massive Eingriffe in die Eigentumsrechte Dritter ab.

„Wir haben schon zu Beginn der Diskussion im Jahr 2017 verdeutlicht, dass wir mehr Dachbegrünung befürworten und es außer Frage steht, dass Dachbegrünung einen Beitrag zur Vermeidung von Hitzeinseln leistet. Wir sind jedoch gegen die geplanten Eingriffe in Eigentumsrechte von Immobilienbesitzern. Wie in der Vergangenheit hat es die Verwaltung auch jetzt versäumt, in breit angelegten Kampagnen dafür zu werben, dass Eigentümer über mehr Dachbegrünung und deren Auswirkungen informiert werden. Mehr Aufklärung und mehr Überzeugungsarbeit schaffen auch mehr Akzeptanz als willkürliche Eingriffe in das Eigentum“, erläutert Uwe Waßmann, Fachsprecher seiner Fraktion, die Haltung der CDU.

Verärgert zeigen sich die Christdemokraten besonders über eine spezielle Verschärfung: Möchten Immobilienbesitzer von nun an Photovoltaik auf ihren Dächern installieren, wird Ihnen durch die Stadt eine zusätzliche Dachbegrünung verbindlich vorgeschrieben. „Die Verwaltung hatte in der zugrundeliegenden Vorlage aus 2017 noch betont, dass dort, wo Photovoltaik eine Verbesserung des Stadtklimas verspricht, dieser Alternative Vorrang gegenüber Dachbegrünung eingeräumt wird. In der aktuellen Vorlage heißt es, dass Photovoltaikanlagen allein keine Alternative seien. Wer also Sonnenenergie nutzen will, muss seine Photovoltaikanlagen ab sofort kostspielig aufständern – und zwar in der Dachbegrünungsfläche“, führt Waßmann weiter aus.

Die Verschärfung greife massiv in private Eigentumsrechte ein und sei in dieser Form inakzeptabel, findet die CDU. Vor gut drei Jahren hatte die Verwaltung noch erklärt, dass Dachbegrünung nicht unbedingt kostenintensiv sei. „Jetzt einfach die Regeln zu verschärfen und Immobilienbesitzern massive Kostensteigerungen aufzuzwingen, ist ein Vorgehen, dass wenig mit einer bürgernahen Verwaltung zu tun hat. Der Aufwand für Eigentümer wird deutlich steigen. Ursprünglich hatte man die Wahl zwischen Photovoltaik und/oder Dachbegrünung in Aussicht gestellt, nun soll es Photovoltaik nicht mehr ohne Dachbegrünung geben. Aufgeständerte Photovoltaikanlagen sind deutlich teurer, weil sie ein ganz anderes Fundament benötigen und windsicher sein müssen. Hinzu kommen die Kosten für die zusätzliche Dachbegrünung darunter. Dieses amtliche Diktat ist für uns nicht akzeptabel und wird auch nicht zu einer größeren Überzeugung bei Gebäudeeigentümern führen. Im Ausschuss haben wir nicht die Dachbegrünung abgelehnt, die wir sehr befürworten, sondern uns klar gegen unverhältnismäßige Eingriffe in Eigentumsrechte positioniert“, begründet Uwe Waßmann das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion abschließend.

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