CDU fordert Anpassung der Betreuungsquote an die Bedarfe

13.04.2018

Zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie beantragt die CDU-Fraktion
den weiteren konsequenten Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis
zum Schuleintritt nach dem Kinderförderungsgesetz (Kifög). Als nächster Schritt soll in der
mittelfristigen Planung eine Versorgungsquote von 41% der Kinder unter drei Jahren als Planungsziel
festgelegt werden – der zuletzt ermittelte Bedarfswert. Die Ganztagsangebote für alle Kinder bis zum
sechsten Lebensjahr (Schuleintritt) sollen entsprechend der örtlichen Nachfrage bedarfsgerecht
ausgebaut werden. Dieser Ausbau soll überwiegend durch freie Träger – auch in Verbindung mit
Investoren – erfolgen.

„Dortmund hat seit Jahren – auch bedingt durch die Zuwanderung – steigende Zahlen im Bereich
von Kinder und Jugendlichen. Kinderbetreuung wird immer wichtiger! In Zeiten des Struktur-
wandels, der demografischen Veränderung sowie auch der Erfüllung des Bildungsauftrags für Kinder
wünschen sich immer mehr Eltern eine Betreuung für ihre Kinder. Hinzu kommt – immer mehr
Familien leben von zwei Erwerbseinkommen, etliche allein erziehende Elternteile möchten ihren
beruflichen Verpflichtungen nachkommen, da ist ein verlässliches Betreuungs- und Bildungsangebot
unabdingbar. Um diesen Wünschen und Anforderungen gerecht zu werden, muss in Dortmund
weiterhin intensiv und konsequent an dem Ausbau von weiteren Betreuungsplatzangeboten gearbeitet
werden“, begründet der jugendpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Barrenbrügge, den
Antrag.

Beschlossen werden soll, dass die Kinderbetreuungsplatzquote bei freien Träger zu Beginn des
Kindergartenjahres 2018/19 (Stichtag 01.09.2018) als Mindestgröße im Verhältnis zu Plätzen bei
städtischen Einrichtungen fixiert wird.

Barrenbrügge erläutert dies wie folgt:
„Die in 2011 definierten Planungsziele von 35% für die Vergabe von Kinderbetreuungsplätzen sind
in Dortmund in einigen Stadtbezirken schon heute erreicht bzw. stehen überwiegend kurz vor der
Realisierung. Da mit dem größeren Angebot nach Plätzen die Nachfrage seit 2011 deutlich gestiegen
ist, eine im Jahre 2012 erhobene Elternbefragung auch damals schon einen Bedarf von 41%
aufgezeichnet hat, muss nun das weitere Planungsziel angepasst werden, um die große Nachfrage
befriedigen zu können. Werden seitens der Jugendamtsverwaltung aktuellere und höhere Bedarfe
testiert, muss eine neuere und höhere Planungszielvorgabe beschlossen werden. Nur mit
ambitionierten Zielvorgaben kann die gesellschaftliche Relevanz dieser wichtigen Infrastrukturform
im Fokus gehalten werden.“