CDU-Fraktion fürchtet Pleitewelle bei Dortmunder Unternehmen

15.01.2021

Überschuldete und zahlungsunfähige Unternehmen waren zuletzt über viele Monate hinweg von der Pflicht befreit, einen Insolvenzantrag stellen zu müssen. Ende Januar soll das im März 2020 von der Bundesregierung erlassene „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Insolvenzrecht“ auslaufen. Die Dortmunder CDU-Fraktion fürchtet, dass heimischen Unternehmen nun eine Pleitewelle droht. Mit einer Anfrage an die Wirtschaftsförderung wollen die Christdemokraten Licht ins Dunkel bringen.

Wie steht es tatsächlich um die heimische Wirtschaft?

„Ich befürchte, dass die wirtschaftliche Schieflage vieler Unternehmen durch die lange ausgesetzte Insolvenzantragspflicht verschleiert wurde. Wie ernst die Lage wirklich ist, wird sich auch in Dortmund erst in den nächsten Wochen und Monaten zeigen“, vermutet Udo Reppin, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. Zwar sei die heimische Wirtschaft aktuell noch sehr breit und vielgliedrig aufgestellt. „Aber wenn unserem Tausendfüßler die Beine abfallen, dann sorge ich mich um die Zukunft Dortmunds als nordrheinwestfälischem Wirtschaftszentrum.“

Wirtschaftsförderung soll die Lage bewerten

Trotz aller Unwägbarkeiten bitten die Christdemokraten deshalb um eine Einschätzung der Stadt zum tatsächlichen Insolvenzgeschehen in Dortmund. „Wir wollen wissen, welche Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die heimische Wirtschaft sich bereits heute abzeichnen. Wir erhoffen uns davon zumindest erste Anhaltspunkte, um die aktuelle Lage besser einschätzen zu können.“

Hintergrund:

Im März 2020 hat die Bundesregierung das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Insolvenzrecht erlassen. Zum Schutz von Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schieflage geraten sind, wurde die Insolvenzantragspflicht für einen begrenzten Zeitraum ausgesetzt. Bis zum 31. Oktober 2020 galten die gesetzlichen Regelungen für überschuldete und zahlungsunfähige Unternehmen. Inzwischen wurde das Gesetz für den Insolvenzgrund der Überschuldung zweimal verlängert. Ende Januar 2021 soll die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nun auslaufen.