CDU-Fraktion zur Schließung der Dortmunder Hallenbäder durch die Sportwelt Dortmund gGmbH

26.05.2025

Die überraschende und auf unbestimmte Zeit angekündigte Schließung aller Hallenbäder der Sportwelt Dortmund gGmbH hat in der Dortmunder Stadtge-sellschaft für berechtigte Empörung gesorgt. Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund hat in einem Dringlichkeitsantrag zur Ratssitzung am 22. Mai umfassende Aufklärung sowie Maßnahmen zur Sicherstellung des öffentli-chen Schwimmbetriebs auf den Weg gebracht.

„Es ist völlig unverständlich und nicht hinnehmbar, dass ausgerechnet kurz vor Beginn der Sommersaison vier Hallenbäder – und damit rund ein Drittel des städtischen Angebots – ersatzlos geschlossen werden“, erklärt Dr. Jendrik Suck, Vorsitzender der CDU-Fraktion. „Besonders Kinder, die das Schwimmen erlernen sollen, sowie Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen auf das Schwimmen angewiesen sind, trifft diese Maßnahme hart.“

Die CDU-Fraktion zeigt sich enttäuscht darüber, dass sich die mit der Neuauf-stellung der Sportwelt Dortmund gGmbH im Jahr 2023 verbundenen Erwar-tungen nicht erfüllt haben. „Der aktuelle Zustand macht deutlich: Die Sportwelt kommt ihrer vertraglichen Verpflichtung zur Betriebsführung der Hallenbäder nicht nach“, so Dr. Jendrik Suck weiter.

In ihrem Antrag fordert die CDU-Fraktion die Stadtverwaltung auf, bis zur Sit-zung des zuständigen Ratsausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 10. Juni darzulegen, wie der Badebetrieb in den betroffenen Bädern in Brackel, Hombruch, Lütgendortmund und Mengede kurzfristig wieder aufgenommen werden kann. Zudem erwarten die Christdemokraten eine Prüfung, unter wel-chen Bedingungen eine Kündigung des Betriebsführungsvertrags mit der Sportwelt Dortmund gGmbH möglich wäre, ob rechtliche Mittel zur Wiederauf-nahme des öffentlichen Betriebs zur Verfügung stehen und welches langfris-tige, tragfähige Konzept für die künftige Betriebsführung der städtischen Hal-len- und Freibäder entwickelt werden kann.

„Unser Ziel ist klar: Dortmund braucht ein zuverlässiges und funktionierendes Bäderangebot. Wenn ein Vertragspartner diese Verantwortung nicht erfüllt, muss die Stadt handlungsfähig bleiben“, so Dr. Jendrik Suck abschließend.