Am Kirchhörder Bach im Stadtbezirk Dortmund-Hombruch soll ein neues Wohnquartier mit Einzelhandelsstandort und Kindertagesstätte errichtet werden. Warum wir die aktualisierten Planungen ablehnen, erklären wir nachfolgend:
Das Ziel ist, die Fläche der ehemaligen Zeche „Gottessegen“ in Dortmund-Bittermark dauerhaft und mit Blick auf die wohnbauliche Entwicklung zu nutzen. Wir haben den ursprünglichen Bebauungsplan aus dem Jahr 2018 als angemessen empfunden, mitgetragen und unterstützt. Dieser bisherige Bebauungsplan aus dem Jahr 2018 hat dafür u.a. festgelegt:
- 250 Wohneinheiten
- Lebensmittel- und Getränkemarkt
- Kindertagesstätte
Nach drei Jahren soll jetzt aber ein neuer städtebaulicher Entwurf erstellt werden, der eine geänderte Zielsetzung des Vorhabens vornimmt. Grund für die Neuplanung sollen veränderte Rahmenbedingungen sein. Der neue Bebauungsplan aus dem Jahr 2022 sieht u.a. folgende Änderungen vor:
- 400-550 statt 250 Wohneinheiten
- weitere wohnergänzende Nutzungen
- keine Errichtung eines Lebensmittel- und Getränkemarktes
Die bisherige Planung über die Errichtung der geplanten 250 Wohneinheiten befürworten wir seit 2018. Der neuen Vorlage aus dem Jahr 2022 zu einem reinen Wohnquartier am Kirchhörder Bach stimmen wir nicht zu, da wir die Zahl der nachträglich hinzugefügten Wohneinheiten von bis zu 550 als zu hoch und unangemessen erachten. Die verkehrliche Anbindung für eine derart verdichtete Bebauung ist ebenfalls unklar und wird in der Vorlage in den Augen der CDUFraktion nicht angemessen gelöst. Aus diesen Gründen lehnen wir die Überarbeitung des Bebauungsplanes ab und befürworten die bisherigen Planungen. Entsprechend haben wir uns auch sowohl im zuständigen Fachausschuss als auch in der Bezirksvertretung Hombruch positioniert und die Vorlage nicht empfohlen.
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