Gastronomische Betriebe in Dortmund hatten aufgrund der Corona-Pandemie wochenlang geschlossen. Und auch jetzt – wo sie wieder öffnen dürfen – geschieht dies nur unter Auflagen. Abstandsregeln müssen eingehalten werden und sorgen so dafür, dass nicht die volle Platzkapazität ausgeschöpft werden kann. Für Friedrich-Wilhelm Weber, ordnungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, Grund genug, hier den Gastronomen entgegen zu kommen und Entlastungen herbei zu führen.
„Die Stadt Essen hat es bereits vorgemacht – dort hat der Rat für die Reduzierung der Sondernutzungsgebühren gestimmt. Das sollten wir auch in Dortmund so machen. Die Gastronomie hat schwere Wochen hinter sich – manch einer hat die Krise nicht überlebt. Jetzt ist zu beobachten, dass die Menschen beim Besuch einer Gastronomie lieber den Außenbereich wählen, als sich innen an die Tische zu setzen. Wenn wir in Dortmund weiterhin ein Straßenbild vorfinden möchten, das geprägt ist durch vielfältige gastronomische Angebote, mit Aufenthaltsmöglichkeiten im Freien, dann muss auch in Dortmund entsprechend gehandelt werden. Zur kommenden Sitzung des Bürgerdienste-Ausschusses werden wir den Antrag stellen, dass eine Reduzierung der Sondernutzungsgebühren – befristet bis zum 31.12.2020 – vorgenommen wird“, so Weber.
Und Weber weiter:
„In den letzten Jahren hat sich die Gastronomie in Dortmund enorm entwickelt. Sei es ein Besuch in der City oder die Kneipentour durch das Kreuzviertel – Dortmund blüht im Sommer auch durch das Angebot der unzähligen Kneipen, Restaurants und Bistros auf. Für Dortmund fast ein kleines Kulturgut, welches jetzt zu bewahren gilt. Eine Reduzierung der Sondernutzungsgebühren bedeutet zwar auch, weniger in der Stadtkasse. Aber nicht nur, dass weniger Lokalitäten auch weniger Besucher in die Innenstadt oder in die Szeneviertel locken würden, auch die Attraktivität der Stadt würde darunter sehr leiden.“
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