Childhood-Haus-Standort Dortmund

19.09.2022

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU beantragen:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) beschließt, dass die Stadt Dortmund sich frühzeitig als Standort für ein Childhood-Haus im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm beim Land NRW bewirbt.

Begründung:
Seitens der Landesregierung gibt es Planungen in Nordrhein-Westfalen pro Oberlandesgerichtsbezirk mindestens ein sogenanntes Childhood-Haus einzurichten. In einem Childhood-Haus bekommen Kinder und Jugendliche, die körperliche und sexualisierte Gewalt erlebt haben und erleiden, in einem kinderfreundlichen und geschützten Umfeld alle wichtigen Hilfen. Sie können dort medizinisch und psychologisch untersucht sowie fachkundig und dokumentiert befragt werden und erhalten alle notwendigen therapeutischen Hilfestellungen durch entsprechend ausgebildetes Fachpersonal.
Im Rahmen des Strafverfahrens können in einem Childhood-Haus alle notwendigen interdisziplinären Professionen an einem Ort zusammenkommen. Unter einem Dach sind die Wege kurz und die einzelnen Termine können schneller und für das Kind schonender geplant werden.
Da Dortmund die einwohnerreichste Stadt im OLG-Bezirk Hamm ist, bietet sich der Standort Dortmund an. In Dortmund befindet sich neben dem Amtsgericht auch das Landgericht. Neben den Städtischen Kliniken sind mit den LWL-Kliniken in der Stadt auch weitere Institutionen vorhanden, die sich ebenfalls ideal mit der dort vorhandenen Fachexpertise einbringen können.