Dachbegrünung in Dortmund

02.11.2017

Tagesordnungspunkt
Dachbegrünung in Dortmund

Beschlussvorschlag

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt zur Sitzung des Ausschusses folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird durch folgende Formulierungen ersetzt:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Strategiepapier „Dachbegrünung im Revier“ der Emscherkommunen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung,

I. die bisherigen Anstrengungen zur Beratung, Aufklärung und Information in Bezug auf eine Dachbegrünung zu erhöhen und bei neuen Bauvorhaben möglichst darauf hinzuwirken, dass auf freiwilliger Basis eine mindestens extensive Dachbegrünung bei einer Bebauung mit Flachdächern oder flachgeneigten Dächern bis 15 Grad Dachneigung erfolgt;

II. das planungsrechtliche Instrumentarium zur Umsetzung einer Dachbegrünung bei Planungen von neuen Baugebieten für Bauvorhaben mit Flachdächern und flachgeneigten Dächern zu berücksichtigen. Im Rahmen der Planungen ist die Dachbegrünung als ein mögliches Mittel der Eingriffsvermeidung/-minderung einzusetzen, um die Notwendigkeit von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf externen Flächen zu verringern;

III. in bestehenden Gebieten mit sogenannten Hitzeinseln verstärkt Anreize zu schaffen, aus Gründen des Klimaschutzes, zur Reduzierung des Niederschlagswassers, zur Verbesserung der Stadtgestaltung oder der Luftqualität Dachbegrünung umzusetzen.

IV. das Ziel der Dachbegründung möglichst unter Hinzuziehung von Fördermitteln (bspw. Land NRW, Emschergenossenschaft, Lippeverband, Stadt Dortmund) finanziell zu unterstützen;

V. den zuständigen Gremien nach Ablauf von zwei Jahren eine Evaluation des Vorhabens „Dachbegrünung“ vorzulegen und Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise zu unterbreiten;

VI. für den Fall, dass nach den Erfahrungswerten von zwei Jahren eine Dachbegrünung nicht die gewünschte Resonanz erreicht, ein Satzungsentwurf vorzulegen, der bei negativer Haltung von Bauherren etc. eine Möglichkeit vorsieht, in gestaffelter Form eine Art Gebühr für die Nichtinanspruchnahme ihrer Dächer für eine Dachbegrünung zu erheben. Der Ertrag daraus soll Projekten der Dachbegrünung zufließen.

Begründung
Die CDU-Fraktion steht dem Thema der Dachbegrünung grundsätzlich positiv gegenüber. Allerdings sind wir der Auffassung, dass dieses Thema in der Breite der Bevölkerung noch nicht im Bewusstsein ist. Es wäre sehr wünschenswert, wenn zahlreiche Projekte der Dachbegrünung auf freiwilliger Basis vorgenommen werden. Um dies zu erreichen, sollten Bauherren, Architekten und Bürger/Innen die Chance erhalten, das Bewusstsein dafür zu schärfen und zu verstärken, damit es eine positive Resonanz erfährt.

Zwang erzeugt automatisch Widerstände und dient nicht immer der Zielerreichung.
Darüber würde die Vorlage der Verwaltung einen erheblichen Eingriff in das Eigentumsrecht bedeuten, was in zahlreichen Fällen auch zu juristischen Auseinandersetzungen führen würde.

Um dieses Risiko auch zu verringern, halten wir einen Referenzzeitraum für eine positive Einführung mit starkem empfehlenden Charakter für sinnvoll.

Verantwortlich:

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