Digitalisierung im Bereich des Jugendamtes

05.03.2024

Als Folge der erheblichen Wasserschäden im Gebäude Ostwall 64 aufgrund eines Starkregenereignisses im letzten Sommer mussten die Bereiche "Elternbeiträge" und "Geldleistungen an Kindertagespflegepersonen" des Jugendamtes in ein Ausweichquartier umziehen. Dabei wurde offensichtlich, welche Auswirkungen eine nicht ausreichend digitalisierte Verwaltung auf die Effizienz und Zuverlässigkeit der Verwaltungsabläufe hat. Insbesondere wurden die Geldleistungen an Kindertagespflegepersonen verspätet oder fehlerhaft ausgezahlt und die Elternbeiträge konnten nur unzureichend bearbeitet werden. Es kam zu Rückständen. So titelten die Ruhr Nachrichten am 22. August 2023: „Stadt Dortmund schuldet Tagesmüttern Geld ‚Wie soll man so Miete und Rechnungen bezahlten?‘ (https://www.ruhrnachrichten.de/dortmund/stadt-dortmund-schuldettagesmuettern-geld-wie-soll-man-so-miete-und-rechnungen-bezahlen-w772150-2000907549/).

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bitte die Verwaltung vor diesem Hintergrund um eine Stellungnahme zu folgenden Punkten:

  1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen und inwieweit sich das Verfahren zur Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertagespflege digitalisieren lässt, damit die den Kindertagespflegepersonen zustehenden Geldleistungen ohne Verzug ausgezahlt werden können.
  2. Wie die Stadt Dortmund am 26. Februar 2024 informiert hat, zieht das Jugendamt aktuell in Teilen erneut um (https://www.dortmund.de/newsroom/nachrichtendortmund.de/jugendamt-dortmund-zieht-in-teilen-um.html). Betroffen sind erneut u. a. die Bereiche „Elternbeiträge“ und „Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen“. In der städtischen Mitteilung heißt es: "Wegen des Umzugs sind diese Bereiche vorerst nur eingeschränkt erreichbar. Die Einschränkungen werden vermutlich bis zum 28. März dauern." Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um eine Stellungnahme zu der Frage, welche Maßnahmen von der Verwaltung getroffen wurden, um die zeitgerechte Auszahlung von laufenden Geldzahlungen für die Kindertagespflegepersonen trotz der Umzugsaktivitäten sicherzustellen.