Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Tagesordnung beinhaltet einen Antrag zur Ausrufung des Klimanotstandes, daher bittendie Fraktionen von SPD und CDU um Beratung und Beschlussfassung folgender Punkte:
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt das Engagement der Fridays for Future (FFF)-Bewegung und der weiteren Beteiligten für den Schutz des Klimas, der Ökosysteme unseres Planeten sowie für die Sicherung von Frieden und Wohlstand.
2. Der Rat der Stadt Dortmund bekennt sich zu den Klimazielen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union.
3. Der Rat der Stadt Dortmund erkennt an, dass die Veränderungen des Klimas auch in Dortmund ernsthafte Maßnahmen erfordert, um diese Ziele zu erreichen.
4. Der Rat der Stadt Dortmund bekräftigt folgende Ziele der Verwaltung der Stadt, die diese in der Beschlussvorlage zum Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 definiert:
- die kontinuierliche Minderung des Treibhausgasausstoßes bis zur Nullemission im Jahr 2050 mit den Zwischenschritten 55 % bis zum Jahr 2030 und 70 % bis zum Jahr 2040.
- die Erstellung eines Handlungsprogramms Klima-Luft 2030 als Arbeitsgrundlage zur Treibhausgasminderung für die nächste Dekade.
- die Integration von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in das HandlungsprogrammKlima-Luft 2030 zur Bündelung und effektiven Ausnutzung von Ressourcen.
5. Mit dieser Festlegung auf konkrete kommunale Klimaschutzziele, bekennt sich die Stadt Dortmund zu ihrer Verantwortung für den globalen Klimaschutz.
6. Der Rat der Stadt Dortmund erklärt seinen Willen, die Belange des Klimaschutzes in gleichem Maße zu beachten, wie die des Umwelt- und Naturschutzes, der sozialen Sicherung der Bürger und Bürgerinnen sowie das Funktionieren des Wirtschaftsstandorts. Die Sozialverträglichkeit muss bei der Verfolgung des Zieles der Nullemission von Treibhausgasen bis 2050 ebenso berücksichtigt werden wie Belange einer Großstadthinsichtlich ihrer ökonomischen Ausrichtung.
7. Der Rat der Stadt fordert die Europäischen Institutionen, die Bundesregierung und die Landesregierung dazu auf, weitergehende gesetzliche Reglungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu treffen und den Kommunen die notwendigen finanziellen Mittel für Maßnahmen zum Klimaschutz zur Verfügung zu stellen. Die Erreichung der Ziele des Pariser Abkommens von 2015 muss dabei im Mittelpunkt des Handelns stehen.
8. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung
- ihre äußerst umfangreichen Maßnahmen zur Klimafolgeanpassung einer breiten Öffentlichkeit näher zu bringen und Menschen zum Mitmachen zu bewegen.
- zeitnah eine erste Veranstaltung mit den Vertretern der FFF-Bewegung sowie weiteren Akteuren zu organisieren, um den Dialog mit der FFF-Bewegung zu intensivieren und in der Folge zu verstetigen.
- den in der Vergangenheit erfolgreichen Weg in der Dortmunder Klimapolitik fortzuführen und weiterzuentwickeln.
- die für das Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 formulierten Ziele zur weiteren Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie zur Verbesserung der Luftqualität konsequent umzusetzen.
- notwendige Klimaanpassungsmaßnahmen, sofern möglich, so zu gestalten, dass gleichzeitig ein positiver Effekt für das Stadtklima und die Luftqualität entsteht. Positive Effekte für das Klima sind im Rahmen der Stadtentwicklung stärker zu berücksichtigen.
- bei der Umsetzung der städtischen Klimapolitik ist darauf zu achten, dass Menschenmit geringem Einkommen nicht einseitig belasten werden. Das gilt für die Sicherung von Arbeitsplätzen ebenso wie das zur Verfügung stellen von bezahlbaren Wohnraum und Optimierung der Mobilität. Die Sozialverträglichkeit muss bei der Verfolgung des Ziels der Nullemission berücksichtigt werden.
Begründung:
Die Fraktionen der SPD und der CDU im Rat der Stadt Dortmund setzen auf eine breit akzeptierte, klimagerechte Stadtentwicklung und ernsthaftes Handeln und nicht auf Symbole.
In Dortmund wird seit über 30 Jahren von der Politik und der Verwaltung aktiv durch Beschlussvorlagen, Anträge und Maßnahmen aktive Klimapolitik betrieben. Unter den Kommunen nimmt Dortmund dabei eine Vorreiterrolle ein, wobei die Stadt in der Vergangenheit für ihre Maßnahmen mehrfach Auszeichnungen von unabhängigen Institutionen erhalten hat. So konnten zwischen 1990 und 2016 die Co2-Emissionen um rund 30% sowie der Energieverbrauch zwischen 1990 und 2014 um knapp 25% reduziert werden.
Auch wenn das Anliegen der in vielen Städten getroffenen Beschlüsse zum „Klimanotstand“ richtig und wichtig ist, bleibt ein Beschluss des „Klimanotstands“ ohne konkrete weitergehende Maßnahmen nur Symbolpolitik. Daher wollen wir uns mit der Dortmunder Klimainitiative dafür einsetzen, dass der bislang in Dortmund erfolgreiche Weg im Bereich der Klimapolitik weiter fortgeführt wird, um damit über die bloße Ausrufung eines „Klimanotstands“ hinauszugehen. Mit dem Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 wird das ehrgeizige Ziel der Nullemissionen von Treibhausgasen bis zum Jahr 2050 bereits deutlich formuliert.
Klimaschutz und Luftreinhaltung sind eng miteinander verwoben. Programme, die Entwicklungenin einem dieser Bereiche steuern, wirken sich häufig auch auf den anderen Bereich aus. Mit der Zusammenführung dieser Themenreiche in eine Abteilung „ Klima, Luft, Lärm“ hat die Stadt Dortmund auf diese Tatsache bereits organisatorisch reagiert.
Daher beinhaltet die Fortführung des Handlungsprogramms Klimaschutz 2020 nicht nur den Klimaschutz, sondern wird um den Bereich Luftreinhaltung inhaltlich ergänzt und zum „Handlungsprogramm Klima-Luft 2030“ weiter entwickelt.
Bei allen klimapolitischen Maßnahmen ist aber auch zu bedenken, dass diese sozialverträglichsein müssen, denn ohne die Akzeptanz der Bevölkerung hat Klimapolitik keinen Rückhalt in der Gesellschaft und ist zum Scheitern verurteilt.
Darüber hinaus sind auch mögliche negative Wirkungen auf die örtlichen Arbeitsplätze zuberücksichtigen, denn z.B. ohne die Einnahmen aus der Gewerbesteuer fehlt es der Stadt an finanziellen Mitteln zur Umsetzung von aktiver Klimapolitik. Dies soll allerdings keine „Vorfahrt für Arbeitsplätze“ bedeuten, sondern dass die Interessen miteinander abgewogen werden müssen, aber das Ziel der Nullemission bis 2050 weiter verfolgt wird. Dazu sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen.
Auch wenn Klimapolitik in den Kommunen gelebt und umgesetzt wird, sind insbesondere die Europa-, Bundes- und Landespolitik gefordert die entsprechenden zielführenden Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Klimapolitik auf kommunaler Ebene erfolgreich sein kann. Hierzu zählen weiteren Reglungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen (z.B. im Verkehrssektor und in der Energieerzeugung) aber auch weitere finanzielle Mittel z.B. für die Weiterentwicklung des ÖPNV oder eine klimafreundliche Stadtentwicklung.
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