Einbahnstraßenregelung am Friedhof Lanstroper Straße

26.02.2018

Antrag zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 13. März 2018
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Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Pasterny,

die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Dortmund-Scharnhorst bittet darum, den folgenden Antrag „Einbahnstraßenregelung am Friedhof Lanstroper Straße“ in die Tagesordnung der Sitzung am 13. März 2018 aufzunehmen und zur Beratung und Abstimmung zu stellen:

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Scharnhorst beschließt, eine Einbahnstraßen-Regelung für die Zufahrt zum Friedhof der Katholischen Sankt-Michael-Kirchengemeinde Dortmund-Lanstrop, südlich der Lanstroper Straße einzurichten und bittet die Verwaltung darum, die neue Beschilderung alsbald aufzustellen.

Begründung:
Der Friedhof der katholischen Sankt Michael Gemeinde in Dortmund-Lanstrop liegt südlich der Lanstroper Straße. Die Zufahrt zum Friedhofsgelände erfolgt derzeit durch eine Anliegerstraße, die von der Lanstroper Straße auf zwei Wegen auf den Friedhof zuführt.

Diese Anliegerstraße ist aber derart schmal ausgebaut, dass ein derzeit möglicher und erlaubter Begegnungsverkehr für alle Verkehrsteilnehmer schwierig ist und fast unmöglich wird, wenn auch noch Fahrzeuge auf der Straße abgestellt sind. Besucher des Friedhofs, insbesondere bei Beerdigungen, weichen teilweise in die unbefestigte Wiese aus. Eine Einbahnstraßen-Regelung für die Umfahrung würde für die Besucher des Friedhofs eine Erleichterung darstellen.

Verantwortlich: