Einbürgerungsangelegenheiten - Amt für Migration/Einbürgerungsstelle

27.02.2026

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Stellungnahme des Amtes für Migration zum Prüfbericht stellt nachvollziehbar dar, dass keine dolosen Handlungen festgestellt wurden und organisatorische sowie digitaleMaßnahmen (insbesondere der Online-Antrag) eingeleitet wurden.
Gleichzeitig bleiben angesichts von Wartezeiten von bis zu 15 Monaten, rund 10.000 Fällenauf der Warteliste sowie eine über längere Zeit nur eingeschränkt erfolgten Fachaufsicht weiterhin strukturelle Fragen offen.

Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Gesamtbearbeitungsdauer vom Antrag bis zur Entscheidung wird als fachlich angemessen angesehen?
     
  2. Ist es realistisch umsetzbar, die aktuelle Warteliste vollständig abzuarbeiten?
    Mit wievielen Einbürgerungsanträgen ist in diesem und nächsten Jahr zu rechnen?
     
  3. Wie stellt sich die aktuelle Soll-/Ist-Personalausstattung im Bereich Einbürgerung dar?
     
  4. Welcher Personalschlüssel pro Fallzahl wird als auskömmlich betrachtet?
     
  5. Wie soll künftig sichergestellt werden, dass 25 Fallprüfungen pro Halbjahr im Rahmen der Fachaufsicht verbindlich durchgeführt werden?
    Welche Umstände haben dazugeführt, dass in 15 Monaten nur 5 Fallprüfungen erfolgten?
     
  6. Wie oft werden gebuchte Termine zur Einbürgerung nicht wahrgenommen?
    Wie viel Zeit wird durchschnittlich für einen Einbürgerungstermin benötigt?