Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bitten Sie,
folgenden Punkt für die Sitzung am 09.11.2021 auf die Tagesordnung zu setzen sowie um Beratung und Beschlussfassung:
- Die Verwaltung richtet die Position einer kommunalen Tierschutzbeauftragten (m/w/d) nach § 27a GemO NRW für die Stadt Dortmund ein.
Die Tierschutzbeauftragte (m/w/d) arbeitet ehrenamtlich und weisungsfrei. Die Ernennung erfolgt auf fünf Jahre. - Die Tierschutzbeauftragte (m/w/d) berichtet mindestens einmal jährlich über die geleistete Tätigkeit im Ausschuss für Bürgerdienste,
öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden. Zudem ist ihr auf eigenen Wunsch ein Rederecht im Ausschuss zu erteilen. - Die Tierschutzbeauftrage (m/w/d) ist an sämtlichen tierschutzrelevanten Themen und Vorgängen in der Verwaltung zu beteiligen und hat die Möglichkeit
hierzu Stellung zu nehmen. Stellungnahmen der Tierschutzbeauftragten (m/w/d) werden dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen
und Beschwerden zur Kenntnis gegeben. - Der Aufgabenbereich der Tierschutzbeauftragten (m/w/d) umfasst insbesondere:
- Unterbreitung von Vorschlägen und Erarbeitung von Initiativen, Projekten und Konzepten zur Verbesserung des Tierschutzes in Dortmund. Dies umfasst
unter anderem die Themenfelder Heim-, Haus-, Wild-, Nutz-, Zirkusund Zootiere, Streunerkatzen und Tierversuche; - Erarbeitung von Stellungnahmen zu tierschutzrelevanten Fragestellungen für den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden;
- Ansprechperson für Bürger*innen sowie Tierschutzorganisationen;
- Aufklärungsarbeit und Öffentlichkeitsarbeit, um das Thema Tierschutz stärker in den öffentlichen Diskurs zu rücken;
- Vernetzung, Vermittlung und Informationsaustausch zwischen im Tierschutz Tätigen, Tierschutzorganisationen und Behörden;
- Zusammenarbeit mit der NRW-Landestierschutzbeauftragten, insbesondere um Synergieeffekte für den kommunalen Tierschutz zu ermöglichen;
- Entlastung der Verwaltung – auch als Präventionsarbeit und Aufklärungsarbeit in Richtung Bevölkerung;
- Bildungsarbeit an Schulen und Kindergärten.
- Die Tierschutzbeauftragte (m/w/d) erhält eine Aufwandsentschädigung. Durch die Verwaltung wird ein Arbeitsplatz eingerichtet. Die Sachausgaben umfassen ein Büro, ein PC/Laptop, ein Mobiltelefon und angemessene Mittel zur Erstellung von Druckerzeugnissen.
Begründung:
Erfolgt ggf. mündlich.
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