Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Änderungsantrags:
Beschlussvorschlag
- Die Ernennung einer kommunalen Tierschutzbeauftragten (m/w/d) (Drucksache Nr. 22470-21) erfolgt zunächst nur auf 2 anstelle von 5 Jahren. Mit Ende des zweiten Amtsjahres erfolgt eine Evaluation der Stelle. Die Verwaltung ergänzt die Evaluation um eine Prüfung zu rechtlichen Möglichkeiten einer hauptamtlichen Ernennung von Beauftragten im Sinne der Weisungsunabhängigkeit durch die Verwaltung.
- Der Aufgabenbereich der Tierschutzbeauftragten (m/w/d) umfasst den Vorsitz eines Runden Tisches Tierschutz, den die Verwaltung organisatorisch unterstützt. Die Themenfelder werden um verwilderte Haustiere sowie Stadttauben ergänzt.
- Die Tierschutzbeauftragte (m/w/d) berichtet mindestens einmal halbjährlich über die geleistete Tätigkeit im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
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