Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
die Betreuung in Offener Ganztagsschule oder alternativ in Kurzzeitbetreuung ist für viele berufstätige Eltern von großer Bedeutung. Dies gilt auch in Ferienzeiten, da Berufstätige nur in seltenen Fällen während der kompletten Ferienzeiten Urlaub nehmen können und somit auch in unterrichtsfreien Zeiten mindestens für eine gewisse Zeit eine verlässliche Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder benötigen. Da es einen Unterschied zwischen OGS und Kurzbetreuung bezüglich der Betreuungsmöglichkeit in Zeiten von Herbst- und Osterferien zu geben scheint, der auf städtischen Regelungen beruhen soll, bittet die CDUFraktion im Schulausschuss die Verwaltung um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen:
Existieren städtische Vorgaben, die eine Ferienbetreuung für Kinder, die „nur“ im
Rahmen von Kurzbetreuung betreut werden, in Herbst- und Osterferien verhindern?
a) Falls ja, was ist die Begründung für diese Einschränkung?
b) Falls ja, sieht die Verwaltung Möglichkeiten zur Verbesserung der
Betreuungsinfrastruktur in den Ferien? Falls ja, wie könnten derartige Verbesserungen aussehen und was müsste man tun, um das zu realisieren?
Die CDU-Fraktion im Schulausschuss bittet ebenfalls darum, die Stellungnahme der Verwaltung auch dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) vorzulegen, da die Thematik ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich des AKJF fällt.
Empfehlen Sie uns!