Feste Abstellflächen für E-Scooter

08.12.2021

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Beschlussvorlage

  • Die Verwaltung wird gebeten, passende Abstellplätze für E-Scooter in Dortmund festzulegen und – sofern möglich – mit Abstellflächen für Mieträder zu verbinden.
  • Das Ergebnis der Festlegung von Abstellflächen ist dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sowie dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vorzustellen.
  • Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwiefern ein Runder Tisch mit allen relevanten Betreibern von E-Scootern in Dortmund einberufen wird, um weitergehende Maßnahmen zu erarbeiten.

Begründung
Das OVG NRW hat in einem Beschluss (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.11.2020 - 11 B 1459/20) das stationsunabhängige Abstellen von Mietfahrrädern als Sondernutzung eingeordnet:

„Ausgehend von diesen Grundsätzen ist die Nutzung des öffentlichen Straßenraums durch abgestellte Mietfahrräder in der von der Antragstellerin vorgenommenen Weise Sondernutzung. Dies ergibt sich daraus, dass nach der spezifischen Funktionsweise des von ihr betriebenen Vermietgeschäfts das Abstellen der Fahrräder zwar auch zum Zwecke der späteren Wiederinbetriebnahme erfolgt; im Vordergrund steht indessen der mit dem abgestellten Fahrrad verfolgte gewerbliche Zweck, den Abschluss eines Mietvertrags zu bewirken.“

Eine erlaubnispflichtige Sondernutzung liegt vor, wenn die Nutzung der öffentlichen Straße über den Gemeingebrauch im Sinne von § 14 StrWG NRW hinausgeht und den Gemeingebrauch – insbesondere die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs- zumindest abstrakt beeinträchtigen könnte. Die Abgrenzung erfolgt dabei vorrangig anhand des Zwecks der Nutzung.

Gleiches muss auch für zu mietende E-Scooter gelten, deren vorrangiger Zweck ebenfalls gewerblicher Natur ist. Nach §§ 18 Abs. 2, 22 StrWG NRW besteht die Möglichkeit die Sondernutzungs Erlaubnis mit Auflagen zu verbinden. Als Auflage könnten zum Beispiel Bereiche in der Stadt festgelegt werden, innerhalb derer E-Scooter lediglich in ausgewiesenen Flächen abgestellt werden dürfen. Solche Bereiche und Abstellflächen sollen im Zusammenwirken mit Bürger*innen sowie den Anbieter*innen definiert werden könnte.