Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Zahlung der laufenden Geldleistungen an die Tagespflegepersonen für coronabedingte Ausfallzeiten rückwirkend ab dem 01.12.2020 auf Grundlage der bestehenden Betreuungsverträge und ohne Anrechnung krankheitsbedingter Ausfalltage erfolgt. Hierbei wird nicht unterschieden, ob es sich um quarantäne- bzw. krankheitsbedingte Ausfälle der Tagespflegeperson oder ruhende Betreuungsverhältnisse handelt. Die Regelung gilt für die Dauer der gesamten Corona-Pandemie, sofern dieser eine Einschränkung der Kindertagesbetreuung zur Folge hat.
Begründung
Im Beschlussvorschlag der obigen Vorlage ist aufgeführt, dass die Regelung zur Finanzierung der laufenden Geldleistungen an Kindertagespflegepersonen für coronabedingte Betreuungsausfälle für die Dauer des Lockdown gilt. Ein coronabedingter Ausfall kann jedoch auch nach einem Lockdown der Fall sein, da mit Ende des Lockdown nicht automatisch das Ende der Pandemie erreicht ist.
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