Finanzierung ÖPNV Dortmund

23.01.2023

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

vor dem Hintergrund, dass Veränderungen in der Mobilität nur erfolgreich gelingen können, wenn auch das ÖPNV Angebot durch entsprechende Investitionen ausgeweitet wird, hat die Bundesregierung die Regionalisierungsmittel für 2023 um 1 Milliarde Euro erhöht. Dabei ist beachtlich, dass diese Mittel nicht mehr ausschließlich für den SPNV, sondern auch für den ÖPNV verwendet werden können.

  1. Vor dem Hintergrund, dass  bei DSW 21 mittelfristig keine Mittel für den Ausbau des ÖPNV in die Finanzplanung eingestellt sind, bittet die CDU Fraktion die Verwaltung in Abstimmung mit DSW21 um schriftliche Darstellung, welche Strategie sowohl die Stadt Dortmund als auch DSW 21 und dem VRR  mit Blick auf vorhandene Mittel zum zeitnahen Ausbau des ÖPNV verfolgt?! Die Beantwortung wird bis spätestens zum 31.3.2023 erbeten. Dabei sind auch die Mittel des Landes NRW für den ÖPNV ab 2023 darzustellen.
  2. Vor dem Hintergrund, dass das Land NRW für die Jahre 2023 bis 2031 jährlich Beträge zwischen 1,6 Milliarden Euro und 2,2 Milliarden Euro aus den Regionalisierungsmittel erhält, bitten wir um schriftliche Darstellung, mit welchen Vorhaben DSW 21 in Abstimmung mit der Stadt Dortmund sich um Mittel aus dem Topf der Regionalisierungsmitteln bewirbt. Die Beantwortung wird bis spätestens 31.3.2023 erbeten. Dabei sind auch die Mittel des Landes für den ÖPNV ab 2023 darzustellen,
  3. Der Rat der Stadt hat vor geraumer Zeit eine gutachterliche Bewertung des durch die Verwaltung  vorgelegten Stadtbahnkonzepts sowie Antragsinitiativen aus Reihen des Rates der Stadt beschlossen. Es wird darum gebeten, dass sowohl dem AKUSW als auch dem AMIG der Sachstand schriftlich spätestens bis zum 31.3.2023 mitzuteilen.
  4. Der AKUSW fordert die Verwaltung auf, der  Beantwortung bis spätestens 31.3.2023 Priorität einzuräumen, da das Thema von vorrangiger Bedeutung ist.
  5. Die Beantwortung soll sowohl an den AKUSW als auch den AMIG ergehen.