Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/BL im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) bitten um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:
Beschlussvorschlag:
- Städtische Jugendfördermittel für die dem Ring politischer Jugend (RPJ) Dort-mund angehörenden Jugendorganisationen dürfen nur dem angegebenen Zu-wendungszweck entsprechend verwendet werden.
- Die dem RPJ Dortmund angehörenden Jugendorganisationen, dürfen für Zu-wendungszwecke bei denen keine städtischen Jugendfördermittel verwendet werden auch andere öffentliche Jugendfördermittel verwenden.
- Für ein bestimmtes ggf. größeres Vorhaben können Mittel unterschiedlicher öf-fentlicher Förderquellen beantragt und beansprucht werden, wenn eindeutig kenntlich gemacht ist, auf welchen konkreten ggf. untergeordneten Zuwendungs-zweck sich die Beantragung und der Mittelbezug beziehen.
- Die gleichzeitige Beanspruchung mehrerer öffentlicher Förderquellen für densel-ben, ggf. einem größeren Vorhaben untergeordneten, Zuwendungszweck ist aus-geschlossen.
Begründung:
Bisher ist nicht klar definiert, dass die im RPJ organisierten politischen Jugendorganisa-tionen neben städtischen Jugendfördermitteln auch andere öffentliche Fördermittel be-anspruchen dürfen. Ebenso ist bislang nicht geregelt, unter welchen Umständen Mittel unterschiedlicher öffentlicher Förderquellen genutzt werden dürfen und an welche Be-dingung dieses Vorgehen geknüpft ist. Die Beschlussfassung und eindeutige Definition durch den AKJF soll eine Sicherheit sowohl für die im RPJ organisierten Jugendorgani-sationen als auch für das Jugendamt der Stadt Dortmund geben.
Empfehlen Sie uns!