Tagesordnungspunkt
Fröbelschule
Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die CDU-Fraktion stellt zum genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Fröbelschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen nicht zum 31.07.2017 zu schließen, sondern beauftragt die Verwaltung dafür zu sorgen, dass der Betrieb der Fröbelschule bis zur Klärung der angekündigten Ausnahme der Mindestgröße für Förderschulen durch die neue Landesregierung fortgeführt wird.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt weiterhin, die Beschlusslage vom 29.09.2016 (s. Drucksache-Nr. 04597-16) zur Schließung der Fröbelschule aufzuheben.
Begründung
Am 01.08.2014 ist das 9. Schulrechtsänderungsgesetz (SchulG) in Kraft getreten. Es sieht vor, dass „Gemeinsames Lernen“ grundsätzlich in allgemeinen Schulen stattfinden soll. Sofern dies dem Elternwunsch entspricht, können bei Bedarf auch Förderschulen weitergeführt werden.
Mit der 9. Änderung des SchulG wurde auch eine Änderung der Mindestgrößenverordnung für Förderschulen verbunden. Für Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ wurde die Mindestgröße auf 144 Schülerinnen und Schüler festlegt. Führt eine Schule nur die Sekundarstufe, sind mindestens 112 Schülerinnen und Schüler erforderlich.
Diese Verordnung der damaligen Landesregierung soll von der neuen Landesregierung revidiert werden.
Die neue Landesregierung hat bereits im Wahlkampf ein Moratorium angekündigt – bis zu einer qualitativen Verbesserung des inklusiven Lernens sollen keine weiteren Förderschulen geschlossen werden.
Die Thematik soll bereits bei der ersten Kabinettssitzung auf der Tagesordnung stehen und das Moratorium soll vor der Sommerpause beschlossen werden, so dass die Schließung der Fröbelschule nicht mehr zwingend ist.
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