Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und DIE LINKE+ bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, zur „Veröffentlichung der Beschlusstexte unmittelbar nach der Sitzung“ für den Rat, seine Gremien und Beiräte sowie für die
Bezirksvertretungen ein Konzept zur Beschlussfassung im 3Q/2024 vorzulegen. Dieses Konzept soll dann in den zuständigen Gremien zur Beratung und
Beschlussfassung eingebracht werden. Darin sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:
a. Darstellung von Kosten, Technik, Organisation, Probebetrieb für ausgewählte Gremien, schrittweisem Roll-Out auf weitere Gremien,
b. Unverzügliche Veröffentlichung der abschließenden summarischen Abstimmungsergebnisse des Rates bzw. des Gremiums wie in der Sitzung festgestellt
sowie das Abstimmungsverhalten der Fraktionen,
c. Darstellung von Ergänzungen/Änderungen von Beschlusstexten im Rahmen der Vorberatungen anderer Gremien.
Begründung:
Auf Nachfrage zur Frühzeitigen Veröffentlichung von Beschlusstexten (DS-Nr. 31847/2) hat die Verwaltung dargestellt, dass eine solche Veröffentlichung rechtlich möglich ist. [...]
Rechtsgrundlage für eine derartige Veröffentlichung ist § 52 Abs. 2 GO NRW. Nach dieser Vorschrift soll der wesentliche Inhalt der Beschlüsse in öffentlicher Sitzung oder in anderer
geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes beschlossen wird. Die Veröffentlichung der Beschlusstexte im Internet wäre
eine Zugänglichmachung des wesentlichen Beschlussinhaltes „in anderer geeigneter Weise“ im Sinne dieser Vorschrift.
In entsprechender Weise könnte ohne weiteres auch mit den Beschlüssen der Bezirksvertretungen und Beiräte (Seniorenbeirat, Integrationsrat, Behindertenpolitisches Netzwerk)
verfahren werden.
Eine Veröffentlichung der Beschlusstexte unmittelbar nach der Sitzung sollte vorsorglich mit Gremium Termin Zuständigkeit Status Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche dem
Hinweis versehen werden, dass es sich nur um die vorläufige Fassung handelt und dass sich nach der Erstellung und Genehmigung der Niederschrift noch Abweichungen im
Beschlusstext ergeben können. Die Thematik wurde von Seiten der Verwaltung bereits vorsorglich bei der Firma SOMACOS platziert.
Die Entscheidung zur technischen und organisatorischen Umsetzung von frühzeitigen Veröffentlichungen der Beschlüsse aus Gremien obliegt dem Rat der Stadt Dortmund.“
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