Gefahrenpunkt in Dortmund Lütgendortmund: Wilhelmshöhe 49 und 55

05.06.2018

Beschluss:

Die BV Lütgendortmund beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die dazu notwendigen
Fachämter zu beauftragen ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und für eine
dauerhafte Lösung ohne Verlust des Gehweges zu arbeiten.

Begründung:

Vor den beiden o.g. Grundstücken befinden sich Baumscheiben.

Der alte Baumbestand verursacht durch das sich nach oben drückende Wurzelwerk stolperfallen
für die Fußgänger, aber auch zunehmenst Schäden an den Grundmauern an den dahinter liegenden
Gebäuden, da die Wurzeln sich in alle Richtungen ausdehnen.

Die Unebenheiten auf dem Gehweg müssen aus Gründen die in der Verkehrssicherungspflicht liegen
beseitigt werden.