Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Lärmschutz

07.12.2022

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.

Beschlussvorschlag
Die in der Beschlussvorlage „Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Lärmschutz „ (Drucksache Nr.: 22817-21) auf Seite 7 in Tabelle 2 „Umsetzungsplanung“ genannten Maßnahmen werden wie folgt angepasst:

  1. Nr. 1 „Kreuzstraße 1-29 zwischen Hohe Straße und Vinckeplatz“: Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 40 statt Tempo 30.
  2. Nr. 4 „Vinckeplatz“: Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 40 statt Tempo 30.
  3. Nr. 5 „Wittekindstraße“: Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 40 statt Tempo 30.
  4. Nr. 12 „Märkische Straße und Willem-van-Vloten-Straße zwischen Westfalendamm (B1) und Semerteichstraße“: Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 40 statt Tempo 30.
  5. Nr. 15 „Möllerstraße/ Lindemannstraße zwischen Rheinischer Straße und Wittekindstraße“: Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 40 statt Tempo 30.

Begründung
Erfolgt ggf. mündlich in der Sitzung.