Gesellschaft für interkulturelle Dienstleistungen mbH (gGID mbH)

12.03.2019

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 28.02.2018 wurde nach längerer Diskussion die öffentliche Anerkennung der gemeinnützigen Gesellschaft für interkulturelle Dienstleistungen mbH (gGID mbH), Rheinische Straße 171, als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII – befristet auf ein Jahr – beschlossen. Danach sollte das Vorliegen der Voraussetzungen des § 75 SGB VIII – insbesondere im Hinblick auf die Kontroll- und Beratungsfunktionen in der gGID nochmals geprüft und das Ergebnis dem Ausschuss vorgelegt werden. Der Ausschuss wollte dann über den Fortbestand der Anerkennung entscheiden.

In diesem Zusammenhang bittet die CDU-Fraktion um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Hat die oben genannte Prüfung bereits stattgefunden?
  2. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  3. Wann wird das Ergebnis dem Fachausschuss vorgelegt, damit dieser über den Fortbestand der Anerkennung entscheiden kann?

Sollte es noch keine Überprüfung gegeben haben – wann wird diese durchgeführt?