Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
die CDU-Fraktion bittet, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des ABöAB zur Beratung und Beschlussfassung aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beauftragt die Verwaltung, das Innenministerium des Landes NRW bei der Einrichtung des sogenannten „Hauses der Sicherheit“ (bzw. Single Point of Contact), bestehend aus Polizei, Zoll, Steuerfahndung und Kommunen zur Bekämpfung der Clankriminalität im Ruhrgebiet zu unterstützen und sich dafür einzusetzen, dass dieses seinen Sitz in Dortmund erhält.
Begründung
Das Innenministerium NRW hat am 15.05.2019 erstmals ein Lagebild zur sogenannten Clankriminalität in NRW veröffentlicht. Dieses Lagebild verdeutlicht in erschreckend klarer Weise das Erstarken von organisierter Kriminalität sogenannter „Araberclans“ in NRW.
Abbildung 5 dieses Lagebildes weist aus, dass es im vergangenen Jahr rund 700 Straftaten im Gebiet der Dortmunder Polizei gegeben hat, die der sogenannten Clankriminalität zuzuordnen sind.
Dortmund steht laut dem Lagebild des Innenministeriums an sechster Stelle der in NRW von Clankriminalität betroffenen Städte.
Eine der zentralen Forderungen, die sich aus dem Lagebild Clankriminalität ergeben besteht darin, ein zentrale Einrichtung in NRW, ein sogenanntes „Haus der Sicherheit“ bzw. „Single Point of Contact“ zu schaffen, in dem unterschiedliche staatliche Behörden ihre gesetzlichen Befugnisse zur Bekämpfung kriminellen Handelns bündeln.
Dies sind insbesondere Landes- und Bundespolizei, die Finanzverwaltung, der Zoll und die Kommunen. Kriminalitätsbekämpfung stellt eine ureigene Aufgabe der Polizei dar. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre, insbesondere aus der Stadt Dortmund haben gezeigt, dass die Polizei die Aufgabe der Kriminalitätsbekämpfung umso besser erledigen kann. Wenn sie durch unterschiedlichste Behörden mit unterschiedlichsten Handlungsbefugnissen und –kompetenzen effektiv unterstützt wird.
Die mehr als seit 20 Jahren erfolgreich gelebte Ordnungspartnerschaft sowie der in diesem Jahr vom Rat der Stadt Dortmund beschlossene Masterplan „Kommunale Sicherheit“ belegen die Effektivität gemeinsamen vernetzten Handelns der verschiedenen Sicherheitsbehörden im Stadtgebiet Dortmund. Dieses gemeinsame vernetzte Handeln dürfte eine wesentliche Grundlage dafür bilden, dass organisierte Clankriminalität in Dortmund weniger stark ausgeprägt ist, als in anderen Ruhrgebietsstädten. Hier können die Polizei und die Stadtverwaltung auf große Kompetenz in behördenübergreifender Zusammenarbeit zurückgreifen, die in vielen anderen Städten jetzt erst eingeführt bzw. entsprechend dem Dortmunder Vorbild kopiert wird.
Darüber hinaus könnte ein Haus der Sicherheit, wenn es im Stadtgebiet Dortmund angesiedelt ist, deutlich besser auf eine bestehende behördenübergreifende Sicherheitsinfrastruktur zugreifen, als in anderen Städten.
Die Effektivität eines Hauses der Sicherheit wird wesentlich davon abhängen, ob auf eine bestehende örtliche Struktur zugegriffen werden kann, die dann landesweit ausgebaut wird oder ob diese erst an anderer Stelle aufgebaut werden muss.
CDU Ratsfraktion
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