Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
in Dortmund zahlen Hundehalter für einen gehaltenen Hund 156,- Euro, für zwei gehaltene
Hunde 204,- Euro / Hund, für drei oder mehr Hunde 228,- Euro / Hund und für gefährliche
Hunde 468,- Euro (312,- Euro bei Nachweiserbringung, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist).
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit Halter von Hunden aus dem Dortmunder Tierheim unter Erweiterung bzw. Ergänzung von § 4 und § 5 der Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund von der Hundesteuer temporär befreit oder die Hundesteuer für solche Hunde ermäßigt werden kann.
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