Kinder- und Jugendförderung

18.02.2015

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bittet zur Sitzung am 18.02.2015 um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wann ist mit einer neuen Konzeption eines aktualisierten Kinder- und Jugendförderplans im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zu rechnen, da der aktuelle nur bis zum 31.12.2014 lief?
  2. In welcher Weise ist der Bereich 51/4 und 51/2 aktuell bzw. bisher verknüpft oder vernetzt gewesen?
  3. Sieht das Dortmunder Jugendamt im Bereich 51/4 weiteres inhaltliches Entwicklungspotenzial für eine noch weitere tiefere Verknüpfung? Wenn nein, warum nicht?
  4. Gibt es Best-Practice-Beispiele anderer Kommunen, die intensiv intern (51/4 mit 51/2) vernetzt arbeiten und ihre Fallzahlen damit positiv steuernd tätig sind?
  5. Mit welchen Mitteln wird derzeit innerhalb von 51/4 überprüft, ob eigene oder initiierte Maßnahmen noch oder weiterhin zielführend angelegt sind?
  6. In welchem zeitlichen Intervall wird diese Erhebung und mit welchen Methoden und Instrumenten praktiziert?

Darüber hinaus wird das Jugendamt gebeten darzustellen, in welcher Weise der Bereich der Kinder- und Jugendförderung (51/4), der haupt-sächlich im Spektrum des 2. Kapitels des KJHG legitimiert ist, eine dienende Funktion hinsichtlich einer zielführenden Herangehensweise zur langfristigen Senkung der Fallzahlen bei den „Hilfen zur Erziehung“ wahrnehmen kann.