Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung bis zur kommenden Sitzung am 28.09.2016 um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie viele vollzeitverrechnete Mitarbeiter stehen im Jugendamt für den Bereich Kindertagespflege zur Verfügung?
- Warum ist es in Dortmund nicht zulässig, Kindertagespflegeperson zu sein, ohne an einen Träger gebunden zu sein, obwohl das in anderen NRW-Kommunen so praktiziert wird?
- Aufgrund welcher Rechtsgrundlage ist es in Dortmund nicht zulässig, dass Tagespflegepersonen mehr als fünf Betreuungsverträge abschließen können, obwohl das KIBIZ acht zulässt?
- Wie setzt das Jugendamt der Stadt Dortmund den jährlichen Landeszuschuss (KIBIZ) von 758 € pro Kind fachlich oder inhaltlich ein?
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