Tagesordnungspunkt
Klage der Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen die Bezirksregierung Arnsberg zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011, Teilplan Ost
Beschlussvorschlag
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
die CDU-Fraktion stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag, der die Drucksachen-Nr. 11248-18-E2 (ursprünglicher CDU-Antrag vom 10.07.2018 zur Ratssitzung am 12.07.2018) ersetzt, und bittet hinsichtlich der Verwaltungsvorlage ergänzend um Beratung und Beschlussfassung:
- Der AUSW erwartet nach Vorliegen der Überprüfung der Messstationen durch das LANUV NRW die Vorstellung der Ergebnisse im AUSW.
- Unterstellt, dass die Standorte der Messstationen nach Überprüfung durch das LANUV NRW ordnungsgemäß sind, beschließt der AUSW, dass in einem ersten Schritt ein ganztägiges LKW Fahrverbot für LKW > 7,5 t mit Euro 3 und Euro 4 Norm auf der B1 ausgesprochen wird. Entgegen der Auffassung der Verwaltung hält der AUSW dies für sinnvoll, da eine große Zahl von LKW mit internationalem Kennzeichen noch diesen Normen unterliegen, die B1 befahren und aufgrund der Menge der Fahrzeuge relevant sind. Eine Einschränkung für diese Fahrzeuge kann zu einer relevanten Minderung der Messwerte führen.
- Ziel- und Quellverkehre sind von der Maßnahme ausgenommen.
- Nach Auswertung der Auswirkungen dieses Beschlusses Anfang 2020 wird der AUSW erneut über den dann erreichten Stand diskutieren und ggf. weitere Beschlüsse fassen.
Begründung
Erfolgt mündlich.
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