Tagesordnungspunkt
Klassifizierungsmaßnahmen im Zuge von Umstufungen von Teilstrecken der Landesstraßen L609, L750 und L649 in Oespel, Dorstfeld und Huckarde
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die CDU-Fraktion erbittet von der Verwaltung bis zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 06.02.2014 eine detaillierte Darstellung, wie sich die Übertragung von städtischen Flächen auf den Landesbetrieb Straßenbau NRW finanziell auf die allgemeine Rücklage der Stadt Dortmund auswirkt.
Konkret soll erläutert werden, welche Konsequenzen sich aus der Übertragung der Flächen und dem damit verbundenen Anlagenabgang mit gleichzeitiger Gegenbuchung im Bereich der allgemeinen Rücklage gemäß §43 GemHVO auf die in §76 GO NW definierte Einhaltung der sogenannten „5%-Hürde“ ergeben.
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