Kommunaler Wohnungs- und Kitabau

17.03.2021

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

die Fraktionen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und CDU stellen mit Blick auf die notwendige weitere Intensivierung des kommunalen Wohnungs- und Kita-Baus in Dortmund folgenden Antrag mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung:

  1. Der AKUSW, der AFBL und der Rat der Stadt stellen fest, dass der Bau von Wohnungen und Kitas in Dortmund dringend weiter intensiviert werden muss.
  2. Der AKUSW, der AFBL und der Rat der Stadt anerkennen die Bemühungen der Wohnungswirtschaft in Dortmund, den dringend notwendigen Wohnungsbau in Dortmund zu beschleunigen.
  3. Der AKUSW, der AFBL und der Rat der Stadt anerkennen die bisherigen Bemühungen der DOGEWO21, ihren Wohnungsbestand als wesentlichen Teil des Wohnungsmarktes mit bezahlbaren Mieten sowohl sozial als auch wirtschaftlich am Markt zu platzieren.
  4. Der AKUSW, der AFBL und der Rat der Stadt fordern daher die Stadt mit ihrem Sondervermögen, DOGEWO21 und die Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (DSG) auf, dem AKUSW, dem AFBL und dem Rat der Stadt spätestens zu seiner Sitzung am 23.09.2021 ein Konzept über die verstärkte Bautätigkeit der Stadt mit ihrem Sondervermögen, DOGEWO21 und DSG zu erarbeiten, das darlegt, wie der kommunale Wohnungs- und Kitabau intensiviert werden kann.

Das Konzept hat zu folgenden Eckdaten Ausführungen zu enthalten:

  • Zielgrößen für neu zu schaffenden Wohnraum insgesamt sowie für den Neubau öffentlich geförderter Wohnungen bis zum Jahr 2025 und bis zum Jahr 2030.
  • Zielgrößen für neu zu schaffende Kitas bis zum Jahr 2025 und bis zum Jahr 2030.
  • Bewertung der Wirtschaftlichkeit und der finanziellen Auswirkungen für die Stadt mit ihrem Sondervermögen, DOGEWO21 und DSG im Hinblick auf die Errichtung und laufende Bewirtschaftung der zu errichtenden Immobilien.
  • Darstellung des rechtlichen Rahmens mit Blick auf die Errichtung und laufende Bewirtschaftung der zu errichtenden Immobilien in ihrem Lebenszyklus im Verhältnis zwischen DSG und DOGEWO21.
  • Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten bei der Sanierung im Bestand sowie beim Neubau nach verbindlichen Bewertungssystemen (z.B. BNB, DGNB).
  • Möglichkeit der Förderung der Umstellung auf regenerative Energien, z.B. Photovoltaik auf Dachflächen.
  • Möglichkeit der Einwerbung von Fördermitteln zur Erreichung des Ziels einer verstärkten Bautätigkeit.
  • Möglichkeit der Bereitstellung von Grundstücken aus dem Sondervermögen der Stadt an die DOGEWO21 und/oder DSG.

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