Kommunalinvestitionsförderungsgesetz

03.02.2016

Tagesordnungspunkt
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt:

Am 10.12.2015 hatte der Rat der Stadt die Vorlage „Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund“ beschlossen.

In der Projektliste sind zumindest drei Maßnahmen enthalten, für die unterschiedliche Bezirksvertretungen aus ihrem eigenen Budget bereits Mittel zur Verfügung gestellt haben. Konkret geht es um folgende Vorhaben:

  • Dachsanierung TEK Breisenbachstraße (StB Mengede)
  • Förderschule Eierkamp, Erneuerung Dachfläche, Therapieräume (StB Hombruch)
  • Brechtener Grundschule, Erneuerung Dachabdichtung (StB Eving)

Für die CDU-Fraktion stellt sich die Frage, ob und wann den jeweiligen Bezirksvertretungen die aus ihrem Etat zur Verfügung gestellten Mittel „rücküberwiesen“ werden, damit die Bezirksvertretungen diese mit neuen Maßnahmen belegen können.

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