Kulturelle Bildung für Kinder und Jugendliche in Dortmund

22.04.2015

Tagesordnungspunkt
Kulturelle Bildung für Kinder und Jugendliche in Dortmund

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

  1. Die Dezernate 2 (Kultur) und 7 (Jugend) werden um eine aktuelle Aufstellung gebeten, in welcher Weise jeweils städtische kulturelle Bildungsangebote für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende in Dortmund angeboten und betrieben werden.
  2. Darüber hinaus wird um Auskunft gebeten, wo bisher eine enge Zusammenarbeit (bspw. bei Kulturbüro, Junge Oper, Musikschule, Kinder- und Jugendtheater, etc.) zwischen den einzelnen städtischen Akteuren existiert.
  3. Da das Jugendamt als Träger der örtlichen öffentlichen Jugendhilfe über § 11 III KJHG (SGB VIII)

(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
(2) Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.
(3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:
1.außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, grundsätzlich dazu verpflichtet ist auch Angebote für kulturelle Bildung zu machen, könnte es sinnvoll sein die Kräfte für eine intensive fachliche Zusammenarbeit zwischen allen Jugend- und Kulturinstitutionen Dortmunds zu bündeln. Die Vermeidung paralleler Strukturen könnte zu einer Effizienzsteigerung in der Arbeit und zu einer besseren Verwendung der finanziellen Mittel führen.