Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
in den Osterferien wurde durch eine von der DB Bahn AG beauftragte Firma ein Bauschutt-Container am Mahnmal für die ermordeten Sinti und Roma in Dortmund abgestellt.
Auf Nachfrage bei der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass die DB Bahn AG mit Ausnahme von Fußgängerzonen eine Sondernutzung vorweisen kann, die das Abstellen erlaubt.
Vor diesem Hintergrund bitten die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Die Verwaltung wird beauftragt, Kunst und Denkmäler im öffentlichen Raum als Tabuflächen für etwaige Sondernutzungen auszuweisen oder alternative Vorgehensweisen
vorzuschlagen.
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