Lärmaktionsplanung Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30

19.09.2017

Tagesordnungspunkt
Lärmaktionsplanung – Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30

Beschlussvorschlag

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Änderungsantrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt beschließt die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 km/h auf den in dieser Vorlage (Tabelle 2) benannten Straßen / Straßenabschnitten lediglich für die laufenden Nummern 3, 6, 9 und 10. Auf den laufenden Nummern 5, 7 und 13 bleibt die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h bestehen.

Nach einem Jahr wird den zuständigen Gremien ein Evaluationsbericht vorgelegt, ob und inwieweit die Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 zu einer für die Bürgerinnen und Bürger wahrnehmbaren Lärmreduzierung geführt hat.

Begründung
Die laufende Nummer 5 (Kreuzstraße 1-29) ist lediglich knapp 200 Meter lang und eine der Haupteinfallsstraßen in die Dortmunder City, wenn man von Westen kommend über Wittekindstraße / Vinckeplatz / Kreuzstraße und Hohe Straße in die Innenstadt möchte. Sie sollte daher in diesem kurzen, von der Verwaltung vorgeschlagenen Abschnitt nicht auf Tempo 30 km/h reduziert werden.

Bei den laufenden Nummern 7 (Lütgendortmunder Hellweg 257-267) sowie 13 ( Lütgendortmunder Straße 1-133) hat die Bezirksvertretung Lütgendortmund einstimmig beschlossen, dass auf diesen Straßen weiterhin eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gelten soll. Diesem Wunsch der Bezirksvertretung sollte sich der Rat anschließen.

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