Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung um eine schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragestellungen:
- Welche Vorgaben macht die Europäische Union für Stickoxid-Messstationen hinsichtlich der Standortwahl (Abstand zu Kreuzungen, Abstand zum Fahrbahnrand etc.)?
- Gibt es bei den ermittelnden Messergebnissen, wenn diese den Grenzwert überschreiten, eine Art „Ermessensspielraum“, der sich an der Standortwahl orientiert?
- Wo im Stadtgebiet sind überall Luftmessstationen aufgestellt (bitte um genaue örtliche Bezeichnung der Standorte getrennt nach LANUV-Messstationen und städtischen Messstationen)?
- Erfüllen alle Messstationen die genauen Vorgaben der Europäischen Union oder müsste(n) aus Sicht der Stadtverwaltung ein oder mehrere Standort(e) versetzt werden, um zu EU-konformen Messwerten zu gelangen?
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