Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
die Fraktionen BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zum
Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 :
- Der Rat begrüßt, dass als Fortschreibung des bisherigen Handlungsprogramms Klimaschutz 2020 mit dem Handlungsprogramm
Klima-Luft 2030 ein neues Handlungsprogramm für den Klimaschutz vorgelegt wird. - Der Rat begrüßt, dass Luftqualität als integraler Bestandteil von Klimaschutzmaßnahmen im Handlungsprogramm erfasst wird.
- Der Rat stellt fest, dass die bisherigen Anstrengungen und das festgelegte Zeitziel 2050 für Klimaneutralität nicht ausreichen, um die
notwendige Reduktion der klimaschädlichen Emissionen entscheidend voranzutreiben und um den notwendigen Beitrag der
Stadt Dortmund zu leisten sowie Folgeschäden einzudämmen. - Der Rat ist sich einig, dass es für die Zukunft ambitionierterer Ziele und Handlungsempfehlungen durch die Politik bedarf,
um die Ziele des Pariser Klimaabkommen zu erreichen. Der Rat beschließt deshalb die Klimaneutralität der Stadt Dortmund
bis zum Jahr 2035 als Ziel des Handlungsprogramms Klima-Luft 2030 und damit auch als gesamtstädtisches Ziel. - Der Rat beschließt, die im Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 definierten Maßnahmen auf die Zielerreichung 2035 anzupassen.
Mit der Umsetzung der im Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 vorgeschlagenen Maßnahmen wird parallel zur Neuausrichtung des
Programms auf die Klimaneutralität 2035 zeitgleich schon begonnen. - Die Verwaltung legt dem Rat ein Sofortprogramm vor, in dem möglichst kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen vorgeschlagen werden
und deren Auswirkungen sowohl ökologisch als auch ökonomisch und sozial bewertet werden. Die Maßnahmen für das Sofortprogramm
werden dem Rat möglichst im 1. Quartal 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt. Unabweisbarer Ressourcenbedarf zur beschleunigten
Umsetzung der Einzelmaßnahmen wird beziffert und ggf. in den Stellenplan sowie in den Haushaltsplan 2022 eingestellt. - Der Rat beschließt den Umbau des DLZE zur Kommunalen Klimaschutzagentur und den Ausbau der Agentur zu einer eigenständigen
Organisationseinheit, ggf. als gGmbH.
Das DLZE wird personell und finanziell verstärkt, um folgende Aufgaben zu übernehmen:
- Fördermittelberatung für Privatpersonen, Gewerbe und Handwerk.
- Beratung von Industrie und Gewerbe im Sinne von Dekarbonisierung und nachhaltiger Produktion
- Ausbau der allgemeinen Bauberatung für den Klimaschutz (anlassbezogener Beratungsansatz)
- Aufbau von Dialogformaten mit dem Baugewerbe (Handwerk, Planung/ Architekten, Bauunternehmen etc.)
- Entwicklung und Verantwortung von Projekten und Kampagnen zur aktiven
Bewerbung alternativer Energieversorgung für die unterschiedlichen Zielgruppen. Die erforderlichen Mittel für den Ausbau des DLZE zur
Klimaschutzagentur sind zu beziffern und in den Stellenplan sowie in den Haushalt für die Haushaltsjahre 2022 ff einzustellen.
- Der Rat beschließt die Evaluation und ggf. Fortführung/Roll-out schon bestehender Projekte im Bereich Wirtschaft
(z.B. ÖKO-PROFIT, Innovation Businesspark Dorstfeld-West u.ä.). - Für die erfolgreiche Zielerreichung des Handlungsprogramms wird die nötige Struktur für ein effizientes Controlling mit Kennzahlen und
jährlichen Etappenzielen sowie einer prozessbegleitenden Evaluation aufgebaut. Der Entwicklungsfortschritt wird dem Klimabeirat und der
Politik in halbjährlichen Monitoringberichten vorgestellt, sowie für die Stadtbevölkerung in geeigneter Form (digital und analog) aufbereitet und veröffentlicht. - Die Maßnahmen im Masterplan Mobilität werden entsprechend der neuen Zielsetzung Klimaneutralität bis 2035 überprüft und weiterentwickelt.
Begründung:
Dortmund engagiert sich seit vielen Jahren in vielfältiger Form für den Klimaschutz. Mit dem Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 soll jetzt die Stadt für die
anstehenden Herausforderungen des zunehmend schneller fortschreitenden Klimawandels aufgestellt werden. Das Kernziel des Programms wurde in Anlehnung
an die von der Bundesregierung beschlossenen deutschlandweiten Klimaschutzziele zur Reduzierung der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2050 definiert.
Die Bundesregierung hat jetzt in ihrem Klimaschutzgesetz die nationalen Zielwerte für den Klimaschutz schon verschärft: Klimaneutralität soll demnach bereits fünf
Jahre früher erreicht werden. Das Umweltbundesamt legt in seinem jetzt vorliegenden »Projektionsbericht 2021 für Deutschland« dar, dass die verabschiedeten
Maßnahmen, wie das Klimaschutzprogramm des Bundes und das Konjunkturpaket aus Juni 2021 nicht ausreichen, um die deutschen Klimaziele, aber auch die
Vorgaben der EU und des internationalen Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen. Laut Sachverständigenrat für Umweltfragen darf Deutschland insgesamt
noch ein Restbudget von 4,2 Gigatonnen CO2 emittieren, um mit 50- prozentiger Wahrscheinlichkeit das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen.
Die Berichte des Bundesumweltamtes und des Sachverständigenrates belegen, dass wir das Engagement für den globalen Klimaschutz deutlich erhöhen und
beschleunigen müssen. Dies gilt auch für die kommunale Ebene. So hat Dortmund im Bereich der erneuerbaren Energien immer noch viel Nachholbedarf:
Das Potenzial von Photovoltaik für die Stromgewinnung wird bislang nur zu etwa 2 Prozent ausgeschöpft. Auch im Wärmebereich und bei der energetischen
Modernisierung des Gebäudebestands können in Dortmund erhebliche THG- Einsparungen erzielt werden. Auf den Gebäudebereich entfallen
rund 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und rund 25 Prozent der Treibhausgasemissionen (inkl. Strom- und Fernwärme). Weitere Einsparpotenziale gibt es
bei den indirektenEmissionen (Produktion von Baustoffen, Bauteilen, Anlagentechnik etc.). Damit ist der Gebäudebereich einer der größten Stellschrauben auf
dem Weg zur Klimaneutralität. Der zweite große Sektor ist der Verkehrsbereich, der im Dortmunder CO2-Bericht sogar noch steigende Emissionswerte aufweist.
Mit dem Masterplan Mobilität 2030 und dem Projekt „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ hat die Stadt eine
umfassende Strategie zur Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität erarbeitet. Über diesen Weg müssen in diesem weiterhin besonders CO2-lastigen Bereich jetzt
die nötigen Einsparungen erzielt werden.
Immer mehr Städte haben sich jetzt zum Ziel gesetzt, schon vor 2050 klimaneutral zu sein. Dazu braucht es neben den eigenen Anstrengungen insbesondere auch
die entsprechenden Rahmenbedingungen auf Landes- und Bundesebene. Bei einer weiteren Verschärfung der Zielsetzungen, wie sie auch von der Bundesregierung
gefordert sein wird, ergeben sich auch auf kommunaler Ebene zusätzliche Notwendigkeiten für ein beschleunigtes Handeln. Auf diesem Weg muss und kann die Stadt
jetzt schon selbst die nötigen Entwicklungen anstoßen.
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