Beschlussvorschlag
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beauftragt die Verwaltung, Alkoholverkaufsverbote und –beschränkungen – in der Zeit von 22:00 – 05.00 Uhr – beispielsweise für Kioske, Supermärkte oder Tankstellen in identifizierten kleinteiligen „Problembereichen“ zu prüfen und dem Ausschuss das Ergebnis der Prüfung vorzustellen und den Landesgesetzgeber zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) aufzufordern.
Begründung
Alkoholkonsum im öffentlichen Raum führt mancherorts zu starken Lärmbelästigungen, Vermüllungen und Verunreinigungen sowie einer damit einhergehenden Beschwerdelage. Beispielsweise liegen Informelle Treffpunkte von Jugendlichen und jungen Erwachsenen häufig in Gebieten, die eine „Nachversorgung“ mit Alkohol durch entsprechende Verkaufsstellen gewährleisten. Unterbindet man diese Versorgung durch Alkoholverbote bzw. –beschränkungen, wird das Interesse einer Gruppenbildung, um Alkohol zu verzehren, erschwert. Festgelegte Treffpunkte werden uninteressant, eine entstandene Eigendynamik wird unterbrochen. Gleichzeitig ist es ratsam, eine bedarfsgerechte Ausweitung der Freizeit- und Präventionsangebote – vor allem in den identifizierten „Problembereichen“ – voran zu treiben, um Alternativangebote zum Aufenthalt vorzuhalten.
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