Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
die CDU-Fraktion bittet darum, o.g. Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aufzunehmen und zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beauftragt die Verwaltung im Stadtbezirk Innenstadt-West, Alkoholverkaufsverbote und -beschränkungen – in der Zeit von 22:00 – 05.00 Uhr – beispielsweise für Kioske, Supermärkte oder Tankstellen in identifizierten, kleinteiligen „Problembereichen“ zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung in einer der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung vorzustellen. Die Bezirksvertretung beabsichtigt, den Landesgesetzgeber zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) aufzufordern.
Begründung
Alkoholkonsum im öffentlichen Raum führt mancherorts zu starken Lärmbelästigungen, Vermüllung und Verunreinigungen sowie einer damit einhergehenden Beschwerdelage. Beispielsweise liegen informelle Treffpunkte von Jugendlichen und jungen Erwachsenen häufig in Gebieten, die eine „Nachversorgung“ mit Alkohol durch entsprechende Verkaufsstellen gewährleisten. Unterbindet man diese Versorgung durch Alkoholverbote bzw. -beschränkungen, wird das Interesse einer Gruppenbildung zwecks Alkoholkonsum erschwert. Festgelegte Treffpunkte werden uninteressant und eine entstandene Eigendynamik wird unterbrochen. Gleichzeitig ist es ratsam, eine bedarfsgerechte Ausweitung der Freizeit- und Präventionsangebote – insbesondere in den identifizierten „Problembereichen“ – voran zu treiben, um Alternativangebote zum Aufenthalt vorzuhalten.
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