Masterplan Kommunale Sicherheit Videoüberwachung

11.01.2019

Beschlussvorschlag

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beauftragt die Verwaltung, eine mit Augenmaß betriebene und insbesondere „offene“ Videoüberwachung und –beobachtung im Rahmen ihrer Zuständigkeit auszuweiten bzw. anzuregen. Hierzu sind über Gremien – wie den Städtetag – Initiativen zu starten oder zu unterstützen, die den Landesgesetzgeber zu den genannten Maßnahmen auffordern.

Begründung

Die Akzeptanz von Videoüberwachung im öffentlichen Raum sowie in städtischen Immobilien scheint – aufgrund von diversen Vorkommnissen in der Vergangenheit – bei der Bevölkerung gestiegen zu sein. Zudem ist die offene Videoüberwachung auch ein Instrument, um einerseits das subjektive Sicherheitsgefühl bei den Menschen zu erhöhen. Andererseits aber auch, um Straftaten zu verhindern oder zumindest besser aufklären zu können. Hier sei beispielsweise die Videoüberwachung an Schulen genannt. Immer wieder rücken Schulen in den Fokus von Diebesbanden. Im Zuge der Ausstattung der Schulen mit moderner digitaler Technik ist es hier besonders wichtig, diese vor Einbruch und Vandalismus zu schützen. Eine offene Videoüberwachung könnte hier abschreckend genug wirken, um dies zu erreichen.