Masterplan Mobilität 2030, Abschluss 1. Stufe, Zielkonzept

12.03.2018

Tagesordnungspunkt
Masterplan Mobilität 2030, Abschluss 1. Stufe, Zielkonzept

Beschlussvorschlag

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

die CDU Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

  1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt fest, dass Dortmund als Oberzentrum im östlichen Ruhrgebiet die Einkaufsstadt für hunderttausende von Besuchern aus dem Sauer-, Sieger- und Münsterland ist und dadurch erhebliche wirtschaftliche Erträge generiert. Viele Wirtschaftszweige, wie Gastronomie, Hotels, Taxigewerbe etc. profitieren davon, was zu erhöhten Steuereinnahmen in der Stadt führt. Eine unverhältnismäßige Einschränkung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) würde zu erheblichen Einbußen führen, den Standort Dortmund schwächen und den Arbeitsmarkt in Dortmund unnötig belasten.
  2. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt fest, dass Dortmund in seiner Funktion als Oberzentrum ein äußerst attraktives Ziel als Messe-, Veranstaltungs-, Kongress- und Sportstadt ist und dadurch jährlich hunderttausende Besucher zu verschiedensten Veranstaltungen in die Stadt lockt. Jeder Euro, der in der Stadt verausgabt wird, ist wichtig für eine prosperierende Wirtschaft und dient somit der Sicherung von Arbeitsplätzen.
  3. Der Ausschuss stellt ebenso fest, dass Dortmund als Pendlerstadt eine hohe Mobilität von sowohl ein- als auch auspendelnden Bürgern/Innen erwartet, damit diese beispielsweise ihre Arbeitsplätze in der Stadt bzw. in der Region erreichen können. Dabei sind Pendler häufig insbesondere auf den motorisierten Individualverkehr angewiesen. Die zunehmende Mobilitätserwartung an die  Arbeitnehmer/Innen ist ein wesentliches Merkmal bei der Bewältigung des Strukturwandels in der Stadt und der Region. Dieser hohen Mobilitätserwartung muss auch mit dem motorisierten Individualverkehr Rechnung getragen werden, wenn der Strukturwandel weiterhin gelingen soll.
  4. Unter Berücksichtigung der Punkte 1. – 3. stellt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fest, dass der motorisierte Individualverkehr weiterhin ohne Einschränkung neben den Angeboten Nahmobilität, Öffentlicher Verkehr und Radverkehr  berücksichtigt und fortentwickelt wird.
  5. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, dass in der Fortentwicklung des Masterplans Mobilität geprüft wird, welche Möglichkeiten es bereits gibt, um den Motorisierten Individualverkehr besser im Stadtgebiet zu organisieren. Dabei ist z.B. zu prüfen, welche Verkehrsleitsysteme in der Stadt mit Hilfe der Digitalisierung in der Stadt eingerichtet werden können.
  6. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt fest, dass Dortmund ganz wesentlich von Verkehren der Wirtschaft abhängt. Das gut ausgebaute Straßen- und Autobahnnetz in der Stadt und um die Stadt herum stellt einen klaren Standortvorteil dar. Als wichtiger Logistikstandort profitiert die Stadt ebenfalls von ihrer Lage. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Ausrichtung Dortmunds sind sowohl der Güter- als auch der Wirtschaftsverkehr Lebensader der Stadt und dürfen nicht durch übermäßige Reglementierungen beeinträchtigt werden. Um den Wirtschaftsstandort Dortmund zu stärken und auszubauen, können Veränderungen der Wirtschafts- und Güterverkehre nur gemeinsam mit der Wirtschaft, dem Handwerk und dem Handel verbessert werden. Einseitige Belastungen und somit Überforderungen der Wirtschaft, des Handwerks und des Handels müssen vermieden werden, damit der Standort Dortmund weiterhin an Attraktivität gewinnt.
  7. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Radverkehrs beschließt der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen, dass die Verwaltung beauftragt wird zu prüfen, an welchen Stellen im Stadtgebiet der Radverkehr erheblich verkehrssicherer durch Neben- oder Parallelstraßen von sog. Magistralen geführt werden und somit eine Verengung von wesentlichen Verkehrsadern unterbleiben kann. Sowohl die Verkehrssicherheit als auch der Verkehrsfluss kann somit durch intelligente Verkehrsleitsysteme verbessert werden und Anreize für das Fahrrad erhöhen.
  8. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, eine Teststrecke im Stadtgebiet für ein Modellprojekt „autonomes/automatisiertes Fahren“ in Dortmund zu identifizieren. Vorhaben in Düsseldorf (automatisiertes und vernetztes Fahren unter realen Bedingungen) oder im Sauerland (von Soest nach Iserlohn) könnten Erfahrungswerte bzw. Planungshilfen geben. Das in Dortmund vorhandene Know-how zum Thema E-Mobilität soll dabei hinzugezogen werden, damit in Dortmund entsprechende Tests beginnen können.

Begründung

Der Masterplan Mobilität 2030, Abschluss 1. Stufe, Zielkonzept, trifft die Aussage, dass die ganzheitliche Planung des Mobilitätsangebotes zur Verbesserung des Fuß-, Rad- und Öffentlichen Personennahverkehrs ggf. auch zu Lasten des MIVs mit verbesserten Angeboten zur Inter- und Multimodalität gehen soll. Eine ganzheitliche Planung des Mobilitätsangebotes zu Lasten des MIVs ist aus Sicht der CDU-Fraktion jedoch nicht zwingend zielführend und würde zu Lasten vieler Bürger/Innen und auch Wirtschaftsunternehmen in der Stadt gehen und somit den positiven Verlauf des  Strukturwandels in der Stadt unnötig hemmen.

Die individuellen Mobilitätsansprüche der Bürger/Innen sollte man nicht gegeneinander ausspielen, sondern gleichberechtigt nebeneinander fortentwickeln. Dies gilt auch für die Güter- und Wirtschaftsverkehre, die eine wesentliche Grundlage der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt darstellen.

Eine wie in der Vorlage mehrfach skizzierte aus ökologischen Aspekten heraus gewünschte Verdrängung des MIVs aus der Innenstadt ist ebenso diskussionswürdig, weist doch die Verwaltungsvorlage  „Luftbelastung in Dortmund – Werte aus 2016 – Drucksache Nr. 08573-17 aus, dass für drei Innenstadtbereiche Stickstoffdioxid-Werte festgestellt wurden, die deutlich unter den Grenzwerten liegen. So lag der Jahresdurchschnitt 2016 an der Saarlandstraße bei lediglich 33 Mikrogramm, an der Kreuzstraße bei 35 Mikrogramm und an der Brückstraße – somit innerhalb des Walles – bei lediglich 27 Mikrogramm.

Die Mobilitätsdiskussion einer gesamten Stadtbevölkerung mit all den oben genannten Querbezügen darf nicht ideologisch geführt werden, sondern sollte an den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen ausgerichtet sein. Diese sind eben sehr individuell und somit haben alle Mobilitätsangebote ihre Berechtigung und müssen gleichwertig Berücksichtigung finden. Dies ist nicht nur ein Thema von Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, sondern hat auch eine soziale, arbeitsmarktpolitische und wirtschaftliche Dimension, der man gerecht werden muss.

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