Nachhaltige Beschaffung

06.11.2019

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt folgenden Ergänzungsantrag zur Abstimmung und bezieht sich dabei auf die Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der CDU-Fraktion bezüglich umweltorientierter Beschaffung vom 26.06.2019 (Drs.-Nr.: 14712-19), deren Beantwortung nunmehr unter 3.6 der Tagesordnung vorliegt:

  1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, vorhandene Hemmnisse innerhalb der Fachbereiche für eine umweltorientierte Beschaffung, z.B. von Dienstkleidung (Arbeitshosen, etc.) und notwendigen Materialien zur Aufgabenerfüllung, abzubauen bzw. zu beseitigen. Dabei muss es Ziel sein, soweit wie möglich die Beschaffung fairer und nachhaltiger Produkte zu ermöglichen.
  2. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, die derzeit vorhandene Rahmenvereinbarung/ Sondervereinbarung über den Bezug von Ökostrom mit DEW21 neu zu verhandeln. Ziel muss es sein, dass die städtische Stromversorgung kurzfristig vollständig auf zertifizierten Ökostrom umgestellt wird. Dabei sind auch die Möglichkeiten alternativer Einspeisung durch Photovoltaik etc. zu überprüfen und ggf. auszuweiten.
  3. Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen innerhalb von 3 Monaten einen bis dann erreichten, aktuellen Sachstand über die oben beschlossenen Punkte zu geben.

Begründung

Aus der Stellungnahme der Verwaltung vom 23.10.2019 (Drs.-Nr.: 14712-19-E1) zur Anfrage der CDU-Fraktion im AUSW vom 26.06.2019 (Drs.-Nr.: 14712-19) geht hervor, dass es durchaus Maßnahmen gibt, die eine weitere Optimierung umweltorientierter Beschaffung mit sich bringen würden. Neben dem Hinweis der Verwaltung, dass es offensichtlich auch verwaltungsintern noch Handlungsbedarf bei den Standards der Fachbereiche gibt, die eine umweltorientierte öffentliche Beschaffung hemmen, gilt dies auch insbesondere für die städtische Energieversorgung. Konnte der Energiebedarf zur Heizung im Gebäudebereich seit 1990 zwar kontinuierlich gesenkt werden, so ist der Stromverbrauch im Zeitraum 1990 bis 2016 in etwa gleich geblieben. 2016 betrug der Stromverbrauch 41.731 MWh für die Liegenschaften und 17.184 MWh für die Straßenbeleuchtung. Bei einer vollständigen Umstellung der städtischen Stromversorgung auf Ökostrom würde die Verwaltung ihren CO2-Ausstoß um rund 35.000t verringern und somit nahezu halbieren. Die CDU-Fraktion teilt die Auffassung der Verwaltung, dass mit keiner anderen Maßnahme die kommunalen CO2-Emissionen so schnell und kostengünstig gesenkt werden können. Im Vergleich mit anderen Maßnahmen, die der CO2-Einsparung dienen, sind notwendige Kosten als eher gering einzuordnen.

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