Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die aktuelle Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes zeigt, dass es bei der Abrechnung von Leistungen weiterhin zu erheblichen Abweichungen zwischen abgerufenen und tatsächlich abgerechneten Kosten kommt.
Bei einem Abrufvolumen von rund 2,7 Mio. € wurden Leistungen in Höhe von rund 4,0 Mio. € abgerechnet – eine Kostensteigerung von etwa 48 %. Auch wenn diese Steigerung deutlich unter den 224 % der Vorprüfung liegt, handelt es sich weiterhin um erhebliche Mehrkosten.
Zugleich ist festzustellen, dass bei rund einem Drittel der Vorgänge Baumängel dokumentiert wurden, deren Beseitigung aus den vorgelegten Unterlagen überwiegend nicht hervorging.
Vor dem Hintergrund der inzwischen regelmäßig auftretenden Bombenverdachtspunkte im Stadtgebiet und der damit verbundenen planbaren Einsatzlagen bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
- Laut RPA weichen die Abrechnungen weiterhin teilweise erheblich von den im Vorfeldabgerufenen Kostenpositionen ab. Das Gesamtvolumen der geprüften Abrufe beläuft sichauf rund 2,7 Mio. € brutto, während Leistungen in Höhe von rund 4,0 Mio. € brutto abgerechnet wurden. Dies entspricht einer Kostensteigerung von etwa 48 %. Auch wenn sich diese im Vergleich zur letzten Prüfung (224 % Steigerung) rechnerisch deutlichmoderater darstellt, bleibt eine Abweichung in dieser Größenordnung aus unserer Sichtweiterhin kritisch zu bewerten. Vor diesem Hintergrund erscheint die Aussage von Frau Uehlendahl, sie freue sich über die verbesserte Qualität der Abwicklung trotz steigenden Umfangs, nicht angemessen.
- Gibt es inzwischen einen verbindlichen Plan- oder Richtwert, der die durchschnittlich zu erwartenden Kosten je Bombenverdachtspunkt definiert?
Falls nein: Warum wurde trotz der hohen Anzahl jährlich auftretender Maßnahmen bislang kein entsprechendes Steuerungsinstrument eingeführt?
- Auch wenn laut Aussage von Frau Uehlendahl nicht alle Mängel unverzüglich behoben werden müssen und dies innerhalb einer Verjährungsfrist für Mängelansprüche erfolgen kann bitten wir um Auskunft, welche konkreten Maßnahmen künftig sicherstellen sollen, dass Abrechnungen nicht weiterhin in erheblichem Umfang von den ursprünglichabgerufenen Kostenpositionen abweichen?
- Werden bei wiederkehrenden Maßnahmen Erfahrungswerte systematisch ausgewertet, um realistischere Abrufwerte zu kalkulieren?
- Warum erfolgt die Abrechnung teilweise, obwohl dokumentierte Baumängel noch nicht abschließend nachweislich behoben sind?
- Wird künftig sichergestellt, dass die Beseitigung von Mängeln grundsätzlich vor Schlussabrechnung nachgewiesen werden muss?
- Angesichts der mittlerweile hohen Zahl an Bombenverdachtspunkten pro Jahr stellt sich die grundsätzliche Frage, ob hier nicht von einer außergewöhnlichen Einzelmaßnahme, sondern von einem regelmäßig wiederkehrenden Aufgabenfeld mit entsprechender Budget- und Kostensteuerung auszugehen ist.

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