Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
dem Mittelabflussbericht nach § 12 ÖPNVG NRW der VRR AöR (Drucksache Nr.: F/XI/2026/0023)
für das Jahr 2025 ist zu entnehmen, dass in Dortmund erhebliche Anteile der bewilligten Jahresraten
im Berichtszeitraum nicht abgerufen wurden. Im Einzelnen stellt sich die Lage wie folgt dar:
| Zuwendungsempfänger | Bewilligte Zuwendungen (Jahresrate) | Davon abgerufen | Differenz Soll/Ist |
| Stadt Dortmund | 1.471.600€ | 323.000€ | 1.148.300€ |
| DSW21 | 3.422.700€ | 611.200€ | 2.811.500€ |
| H-Bahn | 331.200€ | 26.400€ | 304.800€ |
Damit wurden bei der DSW21 nur rund 17,9 %, bei der Stadt Dortmund nur rund 22,0 % und bei der
H-Bahn nur rund 8,0 % der bewilligten Mittel tatsächlich abgerufen. Ein Blick auf die übrigen Kommunen
des VRR-Verbundraumes zeigt, dass diese Problematik kein Dortmunder Einzelfall ist: Auch in Bochum,
Düsseldorf, Gelsenkirchen, Herne und weiteren Städten weichen die abgerufenen Mittel teils erheblich
von den Bewilligungen ab. Dies legt ein strukturelles Problem bei der Nutzung der Fördermittel nahe
– und das, obwohl der VRR inzwischen bei bestimmten Vorhaben Fördersätze von bis zu 100 % ermöglicht
und auch Planungskosten als zuwendungsfähig anerkennt.
Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Gründ
um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Welche konkreten Gründe haben dazu geführt, dass die bewilligten Mittel durch die Stadt Dortmund,
die DSW21 und die H-Bahn im Jahr 2025 nicht vollständig abgerufen wurden? Wir bitten um eine
differenzierte Darstellung nach den drei Zuwendungsempfängern (z.B. Verzögerungen bei Planung,
Genehmigung, Ausschreibungen, Bauaus-führungen und personelle Engpässe).
- In welchem Umfang konnten nicht abgerufene Mittel gemäß §12 Abs. 5 ÖPNVG NRW in das Folgejahr
übertragen werden?
- Welche konkreten Maßnahmen ergreifen die Stadt Dortmund, DSW21 und die H-Bahn, um den
Mittelabfluss bei künftigen Förderjahren zu verbessern und eine möglichst vollständige
Ausschöpfung der bereitgestellten Investitionsmittel sicherzustellen?
- Teilt die Verwaltung die Einschätzung, dass der in zahlreichen Kommunen des VRR-Raumes
erkennbare niedrige Mittelabfluss auf ein strukturelles Problem bei der Inanspruchnahme der
§12-Mittel hindeutet – etwa aufgrund der Fördervoraussetzungen, des Antrags- und Bewilligungsverfahrens
oder der Fristenregelung?
- Sofern die Verwaltung ein strukturelles Problem erkennt: Ist die Verwaltung bereit, zum Beispiel über
den Städtetag NRW auf eine praxistaugliche Ausgestaltung der Förderbedingungen hinzuwirken
und entsprechende Anforderungen an das Land NRW sowie den VRR heranzutragen, die eine vollständige
Mittelausschöpfung für die Kommunen realistisch umsetzbar machen?
- Welche inhaltlichen Kernpunkte sollten aus Sicht der Verwaltung in solche Forderungen einfließen?

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